Freiwillige Unternehmerversicherung

Als Selbstständige oder Unternehmende sind Sie nicht gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Um Sie optimal abzusichern, bietet die VBG Ihnen jedoch die Freiwillige Unternehmerversicherung an.

Die Vorteile der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG

Selbstständige und Unternehmer/-innen sind bei der VBG – im Gegensatz zu ihren Beschäftigten – nicht automatisch abgesichert. Die Freiwillige Unternehmerversicherung schließt diese Lücke und bietet Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Was bietet die Freiwillige Unternehmerversicherung?

  • Umfassender Schutz: Deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab.
  • Flexible Versicherungssumme: Sie legen die Basis für die Geldleistungen fest, deren Gesamtsumme nicht - wie etwa bei privaten Unfallversicherungen - begrenzt ist.
  • Erweiterte Leistungen: Wir leisten in vielen Fällen mehr als andere Sozialversicherungsträger.

Warum ist diese Versicherung besonders wichtig?

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können gravierende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben. Die freiwillige Unternehmerversicherung hilft Ihnen, schnell wieder auf die Beine zu kommen und minimiert die finanziellen Risiken.

Was Sie über die Freiwillige Unternehmerversicherung noch wissen sollten

  • Wer kann sich freiwillig versichern?

    Zielgruppen der Freiwilligen Unternehmerversicherung

    Die VBG bietet die Freiwillige Unternehmerversicherung an, die speziell für folgende Personengruppen konzipiert ist:

    • Selbstständige / Unternehmende:  Personen, die ihr eigenes Unternehmen führen.
    • Personen in Leitungsfunktionen, die in Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig werden.
    • Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner/-innen: Vorausgesetzt, sie sind nicht bereits durch einen Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer/-innen pflichtversichert.

    Wer in Leitungsfunktionen bereits kraft Gesetzes versichert ist und wer sich freiwillig versichern kann, sehen Sie hier:

    • Versicherung kraft Gesetz in Leitungsfunktionen

      In Leitungsfunktionen versichert kraft Gesetz.pdf | 152,4 KB

  • Leistungen der Freiwilligen Unternehmerversicherung

    Umfangreiches Leistungsportfolio

    Mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestens abgesichert.

    Unser Leistungsangebot umfasst:

    • Medizinische Rehabilitation: medizinische Betreuung und Therapie.
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf.
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe: Hilfe bei der sozialen Integration.
    • Geldleistungen: Diese basieren auf Ihrer gewählten Versicherungssumme.

    Flexibilität bei der Wahl der Versicherungssumme

    Die Höhe der Geldleistungen können Sie durch die Wahl Ihrer Versicherungssumme beeinflussen. Die Versicherungssumme ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Einkommen und kann frei gewählt werden. Aktuell (Stand 2024) muss die Versicherungssumme mindestens 25.452,00 Euro und darf maximal 120.000,00 Euro betragen.

    Beispiele für Geldleistungen

    Um Ihnen eine Vorstellung von den möglichen Geldleistungen zu geben, finden Sie hier Beispiele basierend auf verschiedenen Versicherungssummen (alle Beträge sind in Euro angegeben).

    Versicherungssumme25.45240.00060.00096.000120.000
    Verletztengeld, monatlich1.696,802.666,703.999,906.400,008.000,00
    Rente, MdE 100%, jährlich16.968,0026.666,6740.000,0064.000,0080.000,00
    Rente, MdE 20%, jährlich3.393,605.333,338.000,0012.800,0016.000,00
    Große Witwen- und Witerrente, jährlich10.180,8016.000,0024.000,0038.400,0048.000,00
    Kleine Witwen- und Witerrente, jährlich7.635,6012.000,0018.000,0028.800,0036.000,00
    Halbweisenrente, jährlich5.090,408.000,0012.000,0019.200,0024.000,00

    Verletztengeld wird grundsätzlich ab dem 22. Tag der auf Grund von Unfallfolgen festgestellten Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es sei denn, der oder die Versicherte hat bei einer Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld. Wird auf Grund eines Versicherungsfalls die stationäre Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen erforderlich, wird Verletzungsgeld für die Dauer dieses Aufenthalts gezahlt (§ 20 Abs. 7 der Satzung der VBG).

    Die kleine Witwen- und Witwerrente (30 %) wird maximal für 24 Kalendermonate nach Tod des Versicherten gezahlt. Bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 und wenn mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, ist der Anspruch nicht auf 24 Kalendermonate beschränkt.

    Solange der oder die Berechtigte ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat (ab 2012 stufenweise Anhebung auf das 47. Lebensjahr nach § 218a Abs. 2 SGB VII) oder eine Erwerbsminderung vorliegt, wird die große Witwen- und Witwerrente (40 %) gezahlt.

    Eigenes Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

    Bei Tod durch Versicherungsfall wird ein Sterbegeld von 1/7 der jeweils geltenden Bezugsgröße gewährt. Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, aus der andere Werte abgeleitet werden, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind. Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres.

Online-Services zur Freiwilligen Unternehmerversicherung

Downloads

  • Informationen zur Freiwilligen Unternehmerversicherung für Selbstständige

    PDF | 892,1 KB

  • Informationen zum Unfallversicherungsschutz für Geschäftsführende mit Gesellschaftsanteilen an einer GmbH

    PDF | 96,3 KB

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