
Die Selbstverwaltung der VBG
Aktiv entscheiden und mitgestalten
„ In den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen wir die Belange unserer Mitgliedsunternehmen und der Versicherten, für die wir immer ein offenes Ohr haben. ”
Volker EnkertsVorstandsvorsitzender der VBG
Gemeinsam für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Unsere Selbstverwaltung besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder – je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden – bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. So stellt unsere Selbstverwaltung sicher, dass die Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt bleiben.
Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der VBG, sozusagen das "Parlament". Sie wählt den Vorstand, den/die Hauptgeschäftsführer/-in sowie deren Stellvertretung.
Erfahren Sie mehr über die wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung sowie ihre Ausschüsse und Mitglieder.
Vorstand

Der Vorstand ist das Exekutivorgan der VBG. Er verwaltet und vertritt sie nach außen. Daneben entscheidet er unter anderem über die Umlage und die Einstellung und Beförderung von leitenden Mitarbeitenden. Für die Vertreterversammlung bereitet er Beschlussempfehlungen etwa zur Jahresrechnung vor.
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Vorstandes, seine Ausschüsse und Mitglieder.