Der Versand der Bescheide für freiwillig Versicherte erfolgt in Kürze
Nach dem IT-Systemwechsel bei der VBG haben die freiwillig Versicherten ihre Beitrags- und Vorschussbescheide nicht wie in den Vorjahren im April erhalten. Die Bescheide werden in diesem Jahr voraussichtlich im Juli versandt, so dass die Zahlung zum 15. August fällig wird.
Der spätere Versand hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Dieser besteht unverändert fort.
Der Versicherungsschutz entfällt kraft Gesetzes nur, wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss für die freiwillige Versicherung mit Bescheid geltend gemacht wurde und dann innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt wurde. Ohne Bescheid entsteht weder ein fälliger Beitrag, noch entfällt der Versicherungsschutz.
Bitte halten Sie die Fälligkeit ein. Die einfachste Art, die Fälligkeit nicht zu verpassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Dieses finden Sie hier Sepa | VBG