Betriebsanweisungen und Unterweisungen in Kreditinstituten
Die Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) fordert, dass in Kreditinstitute Betriebsanweisungen erstellt und gepflegt werden. Damit verbunden sind regelmäßige Unterweisungen, in denen Mitarbeitende über diese Anweisungen informiert werden.
Sie sind bei diesen beiden wichtigen Themen entweder für die Organisation verantwortlich oder mit der Erarbeitung bzw. Durchführung beauftragt? Dann haben wir für Sie ein Online-Tool entwickelt, das Sie grundlegend informiert und anleitet. Damit werden Sie Ihrer Aufgabe gerecht und können nicht nur die Überfallanreize deutlich minimieren, sondern die Arbeitsbedingungen innerhalb Ihres Unternehmens ganzheitlich betrachtet optimieren.
Hinweis: Anmeldung im Online-Campus vorab erforderlich. Ansonsten wird der Inhalt nicht korrekt geladen.
Betriebsanweisungen in Kreditinstituten
Sowohl für Sie als verantwortliche als auch für Sie als beauftrage Person, bietet unser Online-Tool neben den Rechtsgrundlagen spezielle Informationen für Ihre jeweiligen Themen. Wer welche Aufgaben bearbeitet und welche Qualifikationen dafür nötig sind, welche Dokumente inklusive der Gefährdungsbeurteilung gebraucht werden und wie Sie damit umgehen, thematisieren wir genauso wie die Vorstellung eines Entwurfs einer Gliederung, die Kommunikation der Ergebnisse und die Archivierung. Wir leiten Sie gemäß Ihrer Rolle durch den gesamten Prozess.
Unterweisungen in Kreditinstituten
Ihre Aufgaben und Pflichten als verantwortliche oder beauftragte Person für Unterweisungen unterscheiden sich. In unserem Online-Tool führen wir Sie gemäß Ihrer Rolle durch die einzelnen Etappen und helfen Ihnen damit ganz praktisch Ihrer Verantwortung gerecht zu werden bzw. Unterweisungen in Ihrem Kreditinstitut zu erarbeiten und durchzuführen.