
Arbeitsschutz in Kirchen
Unsere gemeinsame Mission: für alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld bieten. Wir haben auf dieser Seite relevante Informationen für Sie zusammengetragen, die Ihnen dabei helfen, die Zusammenarbeit in Ihrer Gemeinde sicher zu gestalten.
Sicherheit durch Prävention in Kirchen
Als Verantwortliche in Kirchengemeinden bzw. Pfarreien wissen Sie: Die Einsatzbedingungen für Ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind vielfältig. Sie so zu gestalten, dass alle sicher arbeiten und gesund bleiben, ist nicht einfach. Wir stehen als Partnerin an Ihrer Seite und unterstützen Sie. Unsere sorgfältig zusammengestellten Informationen helfen Ihnen, diese Aufgabe schrittweise anzugehen und erfolgreich umzusetzen. Dabei entwickeln wir in Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften maßgeschneiderte Lösungen für ehrenamtlich geführte Einrichtungen. Bei Fragen und weiterem Unterstützungsbedarf sind wir für Sie da – wenden Sie Sich gerne an uns.
Kontakt
Sie benötigen Beratung zum Thema oder interessieren sich für eine Fortbildung?
Gefährdungsbeurteilung in Kirchen
Die Gefährdungsbeurteilung in Kirchen ist herausfordernd, da viele Aufgaben von motivierten, aber oft unerfahrenen Menschen übernommen werden. Auf unserer kirchenspezifischen Themenseite zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie alle wichtigen Hilfemittel zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Wir helfen Ihnen, ein sicheres Umfeld für Ihre Kirchengemeinde zu schaffen.

- Gefährdungsbeurteilung – Teil einer guten Präventionskultur
Gefährdungsbeurteilung allgemein
Mehr erfahrenDie Gefährdungsbeurteilung ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Etablieren Sie eine Präventionskultur, indem Sie durch die Gefährdungsbeurteilung einen nachhaltigen Verbesserungsprozess in Ihrem Betrieb gestalten. Auf unserer Website erfahren Sie, wie Sie planvoll und strukturiert vorgehen - Schritt für Schritt.
Gewaltprävention in Religionsgemeinschaften

Erfahren Sie mehr über spezifische Maßnahmen und Kampagnen zur Gewaltprävention, speziell zur Prävention sexualisierter Gewalt, im kirchlichen Kontext. Wir stellen Ihnen Informationen und Ressourcen zur Verfügung, die Ihnen helfen, ein sicheres und unterstützendes Umfeld für Ihre Beschäftigten und Ehrenamtlichen zu schaffen.
Mit Virtual Reality den Arbeitsschutz in Kirchen erlebbar gestalten
Sie wussten gar nicht, dass es bei Ihrer Kirche auf der Steigung bei Nässe sehr rutschig wird – und auch nicht, dass die Stufe zum Chor abends kaum zu erkennen ist – und ebenso wenig, wie der Leuchtmittelwechsel abläuft und wie er sicher durchgeführt werden kann – und vielleicht auch nicht, wie der Weihrauch entzündet wird und wo er ausbrennen kann?
Das alles und noch viel mehr zeigt Ihnen die virtuelle Realität (VR) im digitalen Zwilling der Kirche im kleinen Pfälzer Ort Dörrenbach.
Anhand der Wehrkirche erläutern wir, wie Informationen zu besonderen Problemstellen und zu speziellen Arbeitsabläufen in der virtuellen Kirche deutlich gemacht werden können. Dazu wird ein digitaler Zwilling der Kirche erstellt und um entsprechende Angaben ergänzt.
Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck davon, welche Möglichkeiten in einem solchen Digitalen Zwilling stecken können und werfen Sie einen Blick in die digitale Kirche.
Hinweise zu unterstützen Geräten
- Sie benötigen einen PC mit Windows 10 oder neuer.
- ein Android Smartphone mit Android Software 13 oder neuer.
- Die Anwendung läuft auf einem Apple Smartphone mit iOS Software ab Version 16.4. Bitte beachten Sie, dass Filme als Popups wiedergegeben werden. Dazu muss die Popup-Funktion zur Filmwiedergabe freigeschaltet sein.
- Die Anwendung läuft auf einem Apple iPad mit iOS Software ab Version 16.4. Bitte lesen Sie die untenstehenden Hinweise bei der Nutzung von Safari auf dem iPad.
Hinweise zu genutzten Browsern
- Sie benötigen den Browser Google Chrome oder Safari.
- Bitte lesen Sie vorab die nebenstehenden Hinweise bei der Benutzung des Browsers Chrome.
- Bei der Nutzung eines iPad und Safari lesen Sie bitte die untenstehenden Hinweise.
Sie möchten mehr zur Erstellung dieses digitalen Zwillings oder seinen Einsatzmöglichkeiten wissen? Unsere Filme bieten Ihnen spannende Einblicke dazu!
Anleitung zur Ansicht auf mobilen Endgeräten
PDF | 458,1 KB
Anleitung zur Ansicht mit Safari auf dem iPad
PDF | 108 KB
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in der Kirchenarbeit
Erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und Ehrenamtlichen bei der Arbeit in Ihrer Kirche zu erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Bin ich als Ehrenamtliche/Ehrenamtlicher immer versichert?
Nein! Versicherungsschutz besteht dann, wenn eine versicherte Person eine versicherte Tätigkeit ausübt. Versichert sind Personen, die für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (zum Beispiel Evangelische Kirche in Deutschland oder römisch-katholische Kirche) und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, ehrenamtlich tätig sind. Diese Personen sind bei der VBG, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) pflichtversichert. Üben diese Personen eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus, sind sie nicht versichert.
Gibt es Leistungsunterschiede zwischen der VBG, BGW und der SVLFG?
Nein! Der Anspruch auf Leistungen und dessen Umfang ist für alle Unfallversicherungsträger einheitlich im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Weg von Ihrem Haus zur Kirche und zurück ist wie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit versichert, wenn es der kürzeste Weg ist und es keine längeren Unterbrechungen gibt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen Ihres Hauses und endet mit Betreten Ihres Hauses. Um- und Abwege sind nicht versichert; Umwege, um Fahrgemeinschaften mit anderen ehrenamtlich Tätigen zu bilden, sind versichert.
Aufgabe der Kirche
Müssen ehrenamtlich Tätige unterwiesen werden?
Ja! Vor Beginn jeder Tätigkeit müssen die Verantwortlichen, die den ehrenamtlich Tätigen die Aufgabe zuweisen, sie über mögliche Gefährdungen informieren und sie anweisen, wie sie sich zu verhalten haben, damit diese Gefährdungen nicht zu einem Unfall führen (Unterweisung). Dafür beurteilt der/die Verantwortliche die Bedingungen der Tätigkeit und legt dann die notwendigen Maßnahmen fest. Dabei berücksichtigt er/sie auch die Kenntnisse und Erfahrungen der ehrenamtlich Tätigen (Gefährdungsbeurteilung).
Wie führe ich als Verantwortliche/Verantwortlicher eine Gefährdungsbeurteilung durch?
Als Verantwortliche/Verantwortlicher betrachten Sie die Tätigkeit in jedem Einzelschritt genau, finden die Gefährdungen und legen anschließend die Maßnahmen fest, die für ein sicheres Arbeiten notwendig sind. Diese Beurteilung führen Sie am besten gemeinsam mit dem/der ehrenamtlich Tätigen durch. Damit Räume und Geräte, die für verschiedenen Tätigkeiten genutzt werden, nicht jedes Mal neu betrachtet werden müssen, empfehlen wir, für die Räume die zulässigen Nutzungen vorab festzulegen und ebenso mit den Geräten zu verfahren. Weitere Erläuterungen hierzu gibt die Schrift „Gefährdungsbeurteilung in Kirchen“.
Was ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und wer stellt sie zur Verfügung?
Wenn es nicht möglich ist, alle Gefährdungen zu verhindern, dann ist den ehrenamtlich Tätigen eine persönlich zugewiesene Schutzausrüstung von der Kirche kostenfrei zur Verfügung zu stellen. So ist es zum Beispiel beim Tragen von Kirchenbänken oder anderen schweren Gegenständen nicht zu verhindern, dass diese aus der Hand rutschen und auf den Fuß fallen und dann auf Grund ihres Gewichts zu einem Bruch der Zehen führen könnten. Daher sind für einen solchen Transport allen beteiligten ehrenamtlich Tätigen Sicherheitsschuhe von der Kirche kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Müssen privat mitgebrachte elektrische Geräte geprüft sein?
Ja! Alle elektrischen Geräte, die für Arbeiten für die Kirche eingesetzt werden, müssen geprüft sein. Dabei kann die Kirche auch zulassen, dass private Geräte genutzt werden, wenn diese für den Einsatz vom Hersteller zugelassen sind und sie vor dem Einsatz überprüft wurden. Die Prüfung erfolgt durch eine für die Prüfung befähigte Person. Es empfiehlt sich für die praktische Umsetzung, mit einem örtlich ansässigen Elektrounternehmen einen Rahmenvertrag abzuschließen, so dass die ehrenamtlich Tätigen ihre Geräte dort prüfen lassen können. Die Kosten der Prüfung trägt die Kirche.
Aufgaben der ehrenamtlich Tätigen
Was darf ich als ehrenamtlich Tätiger/Tätige machen?
Alle Tätigkeiten, die mir von einem/einer Verantwortlichen aufgetragen wurden und die ich sicher bewältigen kann. Dazu wurde ich über die Gefährdungen der Tätigkeit informiert und kann die Maßnahmen zu meinem Schutz umsetzen. Selbstverständlich verfüge ich über Kenntnisse und Fähigkeiten, die Tätigkeit auch fach- und sachgerecht zu erledigen. Alle anderen Tätigkeiten darf ich nicht durchführen.
Worauf habe ich bei meiner Tätigkeit zu achten?
Den Anweisungen des/der Verantwortlichen habe ich zu folgen. Dies betrifft vor allem Anweisungen zu meiner Sicherheit. Muss für die Tätigkeit Persönliche Schutzausrüstung getragen werden, nutze ich diese, auch wenn es belastend für mich ist. Anweisungen, die meine Sicherheit oder die anderer ehrenamtlich Tätiger gefährden, darf ich unter keinen Umständen befolgen.
Was mache ich, wenn etwas nicht klappt oder kaputt geht?
Schäden an Geräten, Gebäuden oder Werkzeugen repariere ich nicht selber, sondern melde diese dem/der Verantwortlichen und bespreche mit ihm/ihr das weitere Vorgehen.
Wenn der Arbeitsablauf unklar ist oder nicht durchgeführt werden kann und geändert werden muss, bespreche ich dies im Vorfeld mit dem/der Verantwortlichen. Wenn zum Beispiel ein Leuchtmittel von der Leiter aus gewechselt werden soll, die Leiter aber nicht sicher aufgestellt werden kann, weil dort Gegenstände dies verhindern, so ist es Aufgabe des/der Verantwortlichen zu entscheiden, welches sichere Arbeitsverfahren gewählt wird.
Präventionspreis

VBG Präventionspreis gewinnen
Ihre Beschäftigten und Ehrenamtlichen arbeiten sicher und gesund? Sie haben ein wirksames Gesundheits- oder Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrer Kirchengemeinde etabliert? Vielleicht haben Sie auch innovative organisatorische Lösungen, mit denen Sie die Prävention in Ihrer Kirche voranbringen. Wir interessieren uns dafür, wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sicher und gesund zu arbeiten.
Mit dem VBG-Präventionsprogramm "VBG_NEXT - Gemeinsam Prävention entwickeln" haben Sie die Chance auf bis zu 15.000 Euro und den VBG-Präventionspreis. Erfahren Sie jetzt mehr dazu!