Was macht man eigentlich als Mitglied der VBG-Selbstverwaltung?
Vertreterversammlung und Vorstand bilden darüber hinaus besondere Ausschüsse, die über Renten und Widersprüche entscheiden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Versicherte besetzen Gremien der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich. Sie bringen ihre betrieblichen Erfahrungen und ihren Sachverstand ein und ermöglichen so praxisnahe Entscheidungen. Ziel ist ein Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz für alle Seiten.
Petra Kirschnek ist hauptberuflich Rechtsanwältin und engagiert sich seit knapp zwei Jahren als Arbeitgebervertreterin im VBG-Rentenausschuss in Dresden. In einem Interview im Certo-Portal gibt sie Einblicke in ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Gut zu wissen: Die nächste VBG-Sozialwahl findet 2023 statt. Mehr Informationen zur Wahl und zur Arbeit der Selbstverwaltung finden Sie hier.