Gewaltprävention
Informationen und Praxishilfen zur Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen
Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen
Gewalt kann in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen in Bildungseinrichtungen auftreten. Sie kann physischer, psychischer oder struktureller Art sein. Dazu zählen zum Beispiel unhöfliches Verhalten, verbale Angriffe (auch in sozialen Medien), Sachbeschädigung, körperliche Übergriffe, sexuelle Übergriffe, Androhung von Gewalt, Nötigung, Einsatz von Waffen oder schwere Gewalttaten (Amoklauf).
Nicht alle Formen von Gewalt und alle ihre Folgen sind sofort erkennbar. Deshalb ist für die Prävention von Gewalt entscheidend, dass sich Bildungseinrichtungen aktiv mit dem Thema auseinandersetzen, sich auf den Grundsatz verständigen, dass Gewalt inakzeptabel ist und im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame Maßnahmen zur Gewaltprävention festlegen.
Die VBG unterstützt Bildungseinrichtungen mit verschiedenen Präventionsangeboten zur Gewaltprävention:
VBG-Online-Kurs „Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen“
Der VBG-Online-Kurs für die Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen bietet Ihnen generelle Informationen zu Gewalt und Präventionsansätzen sowie Praxishilfen zur Erstellung eines Präventionskonzepts gegen Gewalt.
VBG-Seminar „Gewaltprävention in Bildungseinrichtungen“
In diesem Seminar erhalten Sie die wesentlichen aktuellen Fachinformationen, um Gewalt in Ihrer Bildungseinrichtung vorzubeugen und das Risiko der Bedrohung zu minimieren. Wir zeigen Ihnen die relevanten Ansatzpunkte zur Entwicklung eines Präventionskonzeptes gegen Gewalt.
Alarmpläne „Amok“ und „Bombendrohung und Auffinden verdächtiger Gegenstände“
Im Notfall müssen die Beschäftigten in Bildungseinrichtungen und Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen schnell und zielgerichtet handeln können. Daher ist es unter anderem erforderlich, dass für wesentliche Notfallsituationen festgelegt wurde, wie sich die Beschäftigten und Teilnehmenden verhalten müssen und wer zu informieren ist.
Diese Festlegungen und Informationen können übersichtlich in Alarmplänen dargestellt werden, damit im Notfall ein gezieltes und einheitliches Handeln ermöglicht wird. Die Alarmpläne werden idealerweise durch ein ausführliches Notfallhandbuch ergänzt.
Die Alarmpläne „Amok“ sowie „Bombendrohung und Auffinden verdächtiger Gegenstände“ sind eine Orientierungshilfe für ein mögliches Vorgehen im Notfall und müssen auf die jeweiligen tatsächlichen Gegebenheiten in der Bildungseinrichtung angepasst werden. Außerdem sollten die festgelegten Maßnahmen immer mit den zuständigen Behörden (zum Beispiel Polizei, Schulbehörde) abgestimmt werden.
Die Alarmpläne sollten nicht an öffentlich oder allgemein zugänglichen Stellen ausgehängt werden, sondern es ist eine eher zurückhaltende Verwendung (beispielsweise im Sekretariat, bei der Leitung, im Unterrichtsvorbereitungsraum der Lehrkräfte und im Hausmeisterbüro) angedacht.Alarmplan „Amok“
Alarmplan_Amoklauf_2023_ba-ws.pdf | 114,3 KB
Alarmplan „Bombendrohung und Auffinden verdächtiger Gegenstände“
Alarmplan_Bombendrohung_2023_ba-ws.pdf | 225,1 KB
Sicherheitskonzepte in Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen sollten über ein mit den Polizei- und gegebenenfalls weiteren Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept verfügen. Dieses Sicherheitskonzept berücksichtigt eine Vielzahl von denkbaren Bedrohungen und Gewaltereignissen und soll im Ereignisfall ein systematisches und standardisiertes Vorgehen ermöglichen. Die Bundesländer, häufig in Kooperation mit den jeweiligen Unfallkassen der Länder, haben entsprechende Notfallpläne für Schulen erarbeitet. Auch alle weiteren Bildungseinrichtungen können sich an diesen Arbeitshilfen orientieren und diese an ihre spezifische Situation anpassen.