Essenzielle Richtlinien und Bestimmungen
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Gut zu wissen: Rechtliche Grundlagen
Die Selbstverwaltung der VBG hat Vorschriften und Regeln erlassen, die neben staatlichem Recht Grundlagen für den Arbeitsschutz in den versicherten Unternehmen sind.
Die beiden wichtigsten grundlegenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", welche die Kernorganisation und die Standards für den Arbeitsschutz umfasst.
- DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die sicherheitstechnische und medizinische Betreuung im Betrieb klärt, verschiedene Betreuungsmodelle anbietet und die Bedingungen festlegt.
DGUV Vorschriften, die bei der VBG erlassen wurden
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 3: Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (BGV C1)
- DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7)
- DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien und Halden (BGV C11)
- DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten (BGV C25)
- DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8)
- DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte (BGV D21)
- DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge (BGV D29)
- DGUV Vorschrift 74: Seilschwebebahnen und Schlepplifte (BGV D31)
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder (BGV B11)
- DGUV Vorschrift 19: Schausteller- und Zirkusunternehmen (BGV C2)
- DGUV Vorschrift 25: Überfallprävention
- DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- DGUV Vorschrift 52: Krane (BGV D6)
- DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten (BGV D9)
- DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge (BGV D27)
- DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen (BGV D30)
- DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen (BGV D33)
Das Wichtigste aus dem staatlichen Recht
Der Staat hat im Arbeitsschutzgesetz den Rahmen für den staatlichen Arbeitsschutz definiert. In einer Reihe von zugehörigen Verordnungen werden die verschiedenen Aspekte aus dem Gesetz erläuter und vertieft.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind die drei wichtigsten Verordnungen:
„Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG), das die Mindestmaßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit festlegt.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die den Arbeitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten regelt. Zur Arbeitsstätte gehören alle Gebäude, Räumlichkeiten, Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Baustellen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln im Unternehmen. Sie schließt Arbeitsmittel vom Schraubendreher bis zur Produktionsanlage ein
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Das können auch Alltagsstoffe wie Spülmaschinentabs oder Reinigungsmittel sein.