Beleuchtung am Arbeitsplatz
Gute Beleuchtung steigert die Leistungsfähigkeit – mit unserer Hilfe setzen Sie Ihre Beschäftigen ins richtige Licht.
Gesteigerte Leistung dank optimaler Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
Unabhängig davon, ob Ihre Beschäftigten im Büro, in einer Industriehalle, im Freien oder an einem anderen Arbeitsplatz arbeiten – die Beleuchtung beeinflusst nicht nur ihre Sicherheit, sondern auch ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ziel ist es deshalb vor allem, die Beleuchtung so zu gestalten, dass Sehvorgänge optimal ablaufen, die Mitarbeitenden effizient arbeiten können und ihre Gesundheit positiv beeinflusst wird.
Optimale Lichtverhältnisse betreffen nicht nur die Helligkeit und die Blendungsbegrenzung, auch Lichtfarbe und Farbwiedergabe des Lichts haben einen Einfluss darauf, wie wohl sich Ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz fühlen. Dabei hängen die Anforderungen an die Beleuchtung vor allem von der Art der Tätigkeit beziehungsweise des Arbeitsplatzes ab, aber auch noch von weiteren Faktoren, wie beispielsweise dem Alter Ihrer Beschäftigten. An erster Stelle ist aber auf einen ausreichenden Tageslichteinfall und eine Sichtverbindung nach außen zu achten.
Arbeitsstätten gestalten: Beleuchtung
Relevant für eine optimale Beleuchtung ist vor allem eine sorgfältige Planung. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen. Zur Beleuchtung in Ihrem Unternehmen berät Sie das Office Team der VBG.
Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz für jede Branche
Wussten Sie, dass bei strahlendem Sonnenschein im Sommer im Freien eine Beleuchtungsstärke bis zu 100.000 Lux erreicht wird? Bei bedecktem Himmel beträgt die Beleuchtungsstärke sogar bis zu 20.000 Lux und an einem grauen Novembertag immerhin noch 5.000 Lux.
In Innenräumen verringert sich die Lichtstärke der natürlichen Beleuchtung abhängig von verschiedensten Faktoren, wie der Bebauung, Größe und Lage der Fenster und der Verglasung. Deswegen sind hier künstliche Lichtquellen notwendig. Bei der Planung der künstlichen Beleuchtung muss auf eine ausreichende Beleuchtungsstärke und weitere Merkmale, wie Blendungsbegrenzung, eine angenehme Schattigkeit und Flimmerfreiheit geachtet werden.
Bildschirm- und Bürobeleuchtung
Für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze gilt eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux horizontal auf dem Arbeitsplatz. Sie ermöglicht ein weitgehend belastungsarmes Lesen von Schriftstücken. Untersuchungen haben gezeigt, dass für reine Lese-Seh-Aufgaben die Leistungsfähigkeit bei Beleuchtungsstärken von circa 800 Lux bis 1.000 Lux noch merklich steigt. Solche Beleuchtungsstärken sind vor allem für ältere Beschäftigte von Vorteil. Ideal ist es, wenn die Beschäftigten selbst die Beleuchtungsstärke einstellen oder z. B. zusätzliche Tischleuchten nutzen können. Breitstrahlende Leuchten und helle Raumoberflächen bewirken zudem eine gute Helligkeit auch in vertikaler Richtung und vereinfachen es Ihren Beschäftigten, Gesichter gut zu erkennen. Werden zum Beispiel nur tiefstrahlende Spots eingesetzt, kommt es zu störenden Schatten im Raum und auf Gesichtern.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der DGUV Information 215-211 – Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen sowie in den folgenden Medien:
DGUV Information 215-210 – Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
PDF | 3,2 MB
DGUV Information 215-220 – Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen
PDF | 1,3 MB
DGUV Information 215-442 – Beleuchtung im Büro
PDF | 17,5 MB
Branchenspezifika
Je nach Arbeitsplatz, Tätigkeit und Bereich in der Arbeitsstätte gelten unterschiedliche Anforderungen für die Beleuchtungsstärke (Lux), die Farbwiedergabe (Index Ra), die Blendungsbegrenzung (UGR-Werte) und weitere Faktoren. Diese Anforderungen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung festgelegt. Weitere Informationen und Hinweise hierzu finden Sie in der DGUV Information 215-210 – Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten (siehe Download oben).
Wichtige spezifische Anforderungen an die Beleuchtung für spezielle Arbeitsplätze (z. B. Regiearbeitsplätze in KFZ-Werkstätten) in bestimmten Branchen finden Sie in den jeweiligen Informationsschriften für diese Branchen.
Beleuchtung bei Schichtarbeit
Wir sind entwicklungsgeschichtlich dem Tageslicht angepasst. Es ist eine der wichtigsten Stellschrauben für unsere innere biologische Uhr. Es hat damit Einfluss auf unsere physische und psychische Verfassung und Leistungsfähigkeit. Das Tageslicht verändert sich im Laufe der Tages- und Jahreszeiten. Es wechselt Helligkeit und Lichtfarbe.
Bei Schichtarbeit, wie in z. B. in der Glas- und Keramikindustrie oder in Verkehrsbetrieben notwendig, aber auch bei zu wenigem oder fehlendem Tageslicht kann es sinnvoll sein, das künstliche Licht zu verändern und dem Tageslichtverlauf anzupassen – sprich, dynamisches Licht zu verwenden. Damit sollen die negativen Wirkungen der Schichtarbeit gemildert und der natürliche Biorhythmus unterstützt werden.
Unsere Empfehlungen und Hinweise zur nichtvisuellen Wirkung von Licht finden Sie hier sowie in der DGUV Information 215-220 – Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen (siehe Download oben).