Messtechnischer Dienst (MTD)

Der MTD führt im Rahmen der Präventionsaufgaben der VBG Messungen auf Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe und Lärm an betrieblichen Arbeitsplätzen durch. Über die Messergebnisse erhalten Sie kostenfrei einen Bericht, den Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen können.

Messungen und Ermittlungen des Messtechnischen Dienstes der VBG

Die Anlässe für die Messungen durch den MTD sind vielfältig:

  • Aufsichtspersonen der Prävention veranlassen Arbeitsplatzbeurteilungen
     
  • Feststellung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen (Stäube, Gase, Dämpfe, Fasern), biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilze, Bakterien, Endotoxine) und Lärm an Arbeitsplätzen
     
  • Fragen zur Innenraumluftqualität (z.B. Schadstoffe in der Innenraumluft), Raumklima und Raumakustik
     
  • Durchführung von Messreihen an vergleichbaren Arbeitsplätzen in verschiedenen Betrieben, um Empfehlungen bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu geben.
     
  • Entnahme von Luft- und Materialproben

Wichtig zu wissen:

Auch wenn der MTD keine Messungen durchführt, ist der Unternehmer ggf. zur Durchführung von Messungen nach gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet. Hierfür kann er inner- oder außerbetriebliche Messstellen beauftragen.

Weiterführende Informationen zum Messtechnischen Dienst der VBG:

Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU)

Die Messungen des Messtechnischen Dienstes der VBG sind eingebunden in das Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU). Das MGU hat zum Ziel, die Gefährdungen am Arbeitsplatz möglichst umfassend und qualitätsgesichert beurteilen zu können.