
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge ein unverzichtbares Instrument der Prävention, um Gesundheitsrisiken für Ihre Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst unter anderem die individuelle arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung der Beschäftigten, die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeitsbedingungen und Gesundheit sowie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
Die Organisation arbeitsmedizinischer Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist Aufgabe des Unternehmens. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle relevanten Gesundheitsrisiken zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu ergreifen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die VBG bietet dazu ein umfassendes Fachinfoblatt, das Sie bei der Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützt.
VBG-Fachwissen "Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung"
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Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
Die Vorsorgeanlässe sind durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geregelt. Die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden in der AMR Nr. 2.1 „Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“ konkretisiert.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bei welchen Gefahrstoffen bzw. Tätigkeiten eine Vorsorge durchzuführen oder anzubieten ist, regelt die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Im Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge“ sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Biostoffen, physikalischen Einwirkungen sowie sonstige Tätigkeiten aufgelistet, die entweder eine Pflichtvorsorge oder eine Angebotsvorsorge erfordern.
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
Die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) bieten klare Orientierung: Sie spiegeln den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin wider und liefern gesicherte Erkenntnisse zu arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen. Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und geben Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine verlässliche Grundlage zur Umsetzung.
Ihr Vorteil: Wenn Sie die AMR einhalten, können Sie sicher sein, die Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zuverlässig zu erfüllen.
Hier können Sie die AMR schnell und einfach einsehen, herunterladen und ausdrucken:
Umfangreiche Informationen der DGUV zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Nachgehende Vorsorge unter einem Dach
Im neuen Portal der DGUV-Vorsorge können Sie sich über das Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge / nachgehende Vorsorge“ informieren und den für Sie zuständigen Organisationsdienst finden.
DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
Die DGUV Empfehlungen sind aktualisiert und neu gegliedert: Es wird jetzt unterschieden zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.
Inhaltlich stellen diese Empfehlungen einen sozialpartnerschaftlich und wissenschaftlich getragenen Konsens dar und präsentieren den allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin.
Bei der Überarbeitung der „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ zur Neuauflage „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ wurden die zusätzlichen Inhalte der Handlungsanleitungen direkt in die jeweiligen DGUV Empfehlungen integriert.
Die DGUV Empfehlungen unterstützen die Intention des Verordnungsgebers, der die arbeitsmedizinische Vorsorge neu ausgerichtet hat. Sie bieten den Betriebsärzten und Betriebsärztinnen wichtige ergänzende Informationen zu den in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschriebenen Vorsorgeanlässen.
DGUV-Portal „Publikationen“
Im Publikationsportal der DGUV können Sie DGUV Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der UV-Träger der öffentlichen Hand sowie die von der DGUV herausgegebenen Medien einsehen und bestellen.