Installation professioneller Ton-, Licht-, Video- und Bühnentechnik für ein Konzert. Bühnenbeleuchtungsgeräte werden zum Heben auf eine Traverse geklemmt.
#RLNCH_XXIII; #LOCK_IT

Regel 1: THINK

Sorgfältige Vorbereitung statt husch-husch

Veranstaltungsrigging ist immer mit erheblichen Gefahren verbunden, denn beim Arbeiten in der Höhe können Gegenstände herabfallen und Personen abstürzen. Um solche Gefährdungen zu vermeiden und ein sicheres Rigging zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Dabei müssen Rigger sämtliche Möglichkeiten zur sicheren Organisation und Durchführung aller Arbeitsprozesse berücksichtigen. Eine besondere Sorgfaltspflicht liegt bei den Organisatoren und beim Veranstalter.

Verantwortlichkeiten

Zur Gewährleistung sicherer Arbeitsverfahren beim Veranstaltungsrigging sind zunächst die Verantwortlichkeiten und Aufgaben aller Be­teiligten eindeutig festzulegen sowie alle dabei erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit von Personen konsequent einzuhalten. Veranstalter, Be­treiber und Riggingunternehmen haben die gemeinsame Verpflichtung, für eine fachkun­dige Aufsichtsführung zur sorgen.

Personalplanung

Ein weiterer bedeutender Aspekt der Vorbereitung ist die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten gemäß dem Umfang der auszuführenden Arbeiten. Für eine sicherheitsgerechte Ausführung müssen den Beteiligten angemessene Zeiträume zur Verfügung stehen. Auch eine realistische Personalplanung hinsichtlich der Arbeitszeiten und Personenzahl trägt wesentlich zur sicheren Durchführung der Arbeitsprozesse bei. Bei der Personalplanung ist der zeitliche Ablauf der Tätigkeiten so zu gestalten, dass die Belastung des Personals kein erhöhtes Unfallrisiko zur Folge hat.

Ausführungsplanung

Zur Ausführungsplanung gehört insbesondere ein Riggingplan. Dies ist eine technische Zeichnung mit allen Einbauten und detaillierten An­gaben zu Anschlagpunkten am Tragwerk und der einzubringenden Lasten. Ferner sind die folgenden Aspekte wichtige Bestandteile der Ausführungsplanung:

  • die statische Betrachtung
  • die Festlegung des erforderlichen Materials und der Arbeitsmittel
  • die Bauzeiten
  • der Personaleinsatz (unter Berücksichtigung der Koordination mit anderen Unternehmen und der Gefährdungsbeurteilung)
  • Unterweisung und Einweisung des Personals

Gefährdungsbeurteilung

Bei der Auswahl entsprechender Schutzmaßnahmen ziehen Rigger technische Lösungen stets organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vor. Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen orientiert sich an dem STOP-Prinzip.

Substitution risikobehafteter Arbeitsverfahren

Beim Substitutionsprinzip wird ein risikobehaftetes Arbeitsverfahren durch ein Verfahren mit geringerem Risiko ersetzt. Dies können beispielsweise

  • sicher begehbare technische Decken,
  • Brücken oder
  • Laufstege sein.

Mit diesen Maßnahmen wird das risikobehaftete Klettern auf Tragkonstruktionen und Einrichtungen vermieden. 

Technische Maßnahmen

Wenn das Substitutionsprinzip nicht umgesetzt werden kann, sind technische Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören vor allem:

  • der Einsatz von Hubarbeitsbühnen und
  • der Einbau von Anschlageinrichtungen (z. B. Lifelines) für die PSA gegen Absturz.

Organisatorische Maßnahmen

Zu den organisatorischen Maßnahmen im Veranstaltungsrigging gehören im Wesentlichen:

  1. Auswahl der Rigger und/oder Riggingunternehmen
  2. Festlegung der erforderlichen Qualifikationen des Personals
  3. Eignungsfeststellung für Riggingtätigkeiten (z. B. Höhentauglichkeit nach G41 "Arbeiten mit Absturzgefahr")
  4. Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Eignung der Veranstaltungsstätte
  5. Umsetzung der Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisungen
  6. Organisation der Arbeitsabläufe (zeitlicher Ablauf von Aufbau bis Abbau)
  7. Organisation der Aufsichtsführung inklusive Wirkungskontrolle der Schutzmaßnahmen

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Um weitere Restrisiken zu reduzieren, ist die Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich. Beim Veranstaltungsrigging zählen dazu:

  • PSA gegen Absturz,
  • Kopfschutz,
  • Schutzhandschuhe,
  • Sicherheitsschuhe.

Mehr dazu in der Rigging-Regel 5.

Dokumentation

Zur Dokumentation sind am Veranstaltungs- oder Produktionsort alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Dazu gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Produktinformationen und Bedienungsan­leitungen der Arbeitsmittel und der Einrichtungen
  • behördliche Genehmigungen
  • Prüfnachweise der Arbeitsmittel
  • Unterweisungsnachweise
  • Dokumentation der sachgerechten Montage der Anschlageinrichtungen
  • Freigabe- oder Übergabedokumente