Mann trägt Sicherheitsgurt und Sicherheitsleine
#RLNCH_XXIII; #LOCK_IT

Regel 5: LOCK

PSA statt oben ohne

Rigger tragen bei Arbeiten in der Höhe stets Persönliche Schutzausrüstung, um sich zu schützen. Je nach Tätigkeit und der daraus resultierenden Art der Gefährdung nutzen sie PSA gegen Absturz (PSAgA) und weiteren Schutz wie zum Beispiel Kopfschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Warnwesten. Unternehmerinnen und Unternehmer haben geeignete persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes durch PSA gegen Absturz müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur vollständige PSA gegen Absturz verwenden. Alle erforderlichen Elemente müssen vorhanden, geprüft und funktionsfähig sein.
  • Geeignetes Auffangsystem, zum Beispiel Auffanggurt und Y-Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer und zwei Anschlagverbindungselementen zur Fallsicherung
  • Geeignete Anschlageinrichtungen oder -möglichkeiten mit ausreichend bemessener Tragfähigkeit
  • Qualifikation des Anwenders, zum Beispiel nach IGVW Standard SQQ2
  • Angemessene Tragezeit der PSAgA
  • Funktionierendes Rettungskonzept

Vor jeder Benutzung prüfen Rigger ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren. Darüber hinaus sollten Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand hin geprüft werden.

Grundlage für die Prüfung der befähigten Person sind die vom Hersteller vorgegebenen Prüfkriterien sowie die entsprechenden Vorschriften. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und der aktuelle Prüfnachweis sollte am Einsatzort zum Nachweis vorliegen.

Auch während der Nutzung technischer Schutzmaßnahmen sind Regeln zur Verwendung der PSA zu befolgen. So müssen sich beispielsweise Personen, die Arbeiten von einem Arbeitskorb aus durchführen, mit einer PSA gegen Absturz sichern. Wer eine Hubarbeitsbühne als Zugangsmethode nutzt, darf diese nur verlassen, wenn er/sie vor dem Ausstieg seine PSA gegen Absturz an einem geeigneten Ankerpunt der Konstruktion angeschlagen hat. Bei der Nutzung von Seilleitern muss gewährleistet sein, dass jederzeit ein Absturz durch ein Auffangsystem verhindert wird

Auffangsystem

Beim Auffangsystem handelt es sich um ein persönliches Absturzschutzsystem zum Auffangen eines freien Falls, das die Fangstoßkräfte auf ein erträgliches Maß begrenzt. Das System besteht aus den folgenden drei Komponenten:

  • Auffanggurt nach DIN EN 361
  • Falldämpfer nach DIN EN 355
  • Anschlageinrichtung (temporär befestigt oder fest installiert)

Auffanggurt

Gurtzeug - Absturzsicherung. #rlnch24; #LOCK_IT

Auffanggurt mit vorderer und rückseitiger Fangöse sowie seitlichen Halteösen. Der Gurt ist zusätzlich mit einem Rückenpolster und Gesäßpolster versehen.

Falldämpfer 

Absturzsicherung mit Karabinerhaken und geteiltem Bandfälldämpfer, #rlnch24, #filzer; #LOCK_IT

Falldämpfer mit flexiblen Y-Verbindungsmittel inklusive Firehook.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz."

Klammer und Sicherheitsgurt, #rlnch24, #LOCK_IT

Vor jeder Verwendung muss zunächst geprüft werden, ob der für den Auffangvorgang erforderliche Freiraum (freier Sturzraum) unterhalb der jeweiligen Position des Benutzers baulich tatsächlich vorhanden ist. Zur Minimierung der Fallstrecke sollte die Anschlageinrichtung grundsätzlich möglichst hoch über dem Benutzer montiert sein.

Auf jedem zugelassenen Auffanggurt ist das Identifikationskennzeichen für Modell und Typ sowie die Nummer der Europäischen Norm "EN 361" vom Hersteller angebracht. Jede Auffangöse trägt den Großbuchstaben "A". Halteösen dürfen nie als Auffangöse verwendet werden!

Lifeline

Eine Lifeline ist ein temporär oder dauerhaft zwischen zwei Anschlagpunkten gespanntes horizontales Seil und ermöglicht eine praxisgerechte individuelle Absicherung von Riggern beim Arbeiten in der Höhe. Die Lifeline verringert die Fallhöhe erheblich. Außerdem ist der Bewegungsspielraum für den Rigger deutlich größer und er muss sich nicht ständig umlocken. Lifelines lassen sich schnell montieren und sind flexibel einsetzbar. An ihnen können auch mehrere Personen gleichzeitig gesichert arbeiten. Die maximale Anzahl der Nutzer eines Systems kann variieren und ist vom jeweiligen System abhängig. Lifeline-Systeme müssen so konstruiert und eingebaut sein, dass sie den auftretenden Belastungen standhalten. Die statischen Anforderungen an die Befestigungspunkte sind je nach Ausführung unterschiedlich. Der Hersteller legt die bestimmungsgemäße Verwendung fest. Die Angaben sind der Montageanleitung zu entnehmen. Ohne Kenntnis und Berücksichtigung dieser Angaben darf ein Lifeline-System nicht eingesetzt werden. Der Errichter der Lifeline muss den Personenkreis, der die Lifeline benutzt, über die zulässige Verwendung informieren, z. B. in einer Betriebsanweisung.

Arbeitsplatzpositionierung

Zur Arbeitsplatzpositionierung nutzen Rigger neben dem Gurt (Auffanggurt nach DIN EN 361 mit Haltefunktion nach DIN EN 358) ein längenverstellbares Ver­bindungsmittel. Dieses ermöglicht dem Anwender einen bestimmten Aktionsradius. Um einen Sturz zu verhindern, wird das Verbindungsmittel stets straff gehalten und entsprechend eingekürzt.

Weitere Persönliche Schutzausrüstung

Die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstungen ergibt sich aus der spezifischen Gefährdung – zum Beispiel:

  • Helm nach EN 12492, da er in allen Bewegungslagen sicher sitzen und auch bei Sturz und Rettung am Kopf bleiben muss. Siehe auch DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz".
  • enganliegende Handschuhe, rutschhemmend, geeignet für Montagetätigkei­ten und für Bedienung der PSA-Komponenten
  • Bergsportschuhe für Höhentätigkeiten
  • Sicherheitsschuhe für Tätigkeiten am Boden. Empfehlung: Klasse S1P oder S3
  • Schuhe mit durchtrittsicheren Sohlen (Klasse S1P oder S3) und Warnwesten beim Messerigging

Um Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse bei Open-Air-Produktionen zu vermeiden, muss dem Personal geeignete Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

PSA muss in schonender Art und Weise, zum Beispiel in einem Koffer oder Flightcase, aufbewahrt werden. Auch beim Transport muss darauf geachtet werden, dass die PSA nicht beschädigt wird. Die PSA muss vor mechanischer Beschädigung geschützt werden, damit die Verriegelungen immer funktionieren.