Reinigung im Lebensmittelbereich
1. Maschinenreinigung
Um Maschinen zu reinigen, kann es notwendig sein, dass sich Beschäftigte in gefährliche Bereiche begeben oder in gefährliche Bereiche eingreifen müssen. Hierfür müssen evtl. Sicherheitseinrichtungen deaktiviert oder demontiert werden. Um Beschäftigte trotzdem schützen zu können, muss sichergestellt sein, dass die entsprechende Anlage oder Maschine abgeschaltet ist und nicht wieder eingeschaltet werden kann, solange sich der/die Beschäftigte im Gefahrbereich befindet.


Darüber hinaus sind die Beschäftigten vor allem folgenden Gefährdungen ausgesetzt:
- Verletzungsgefahr durch bewegte oder feste Teile an Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schnitt- und Einzugsstellen (z. B. durch offen liegende Messer und Antriebe)
- Gefährdung der Haut und der Augen durch Gefahrstoffe (z. B. Reinigungsmittel)
- Verbrühen sowie mechanische Verletzungen beim Umgang mit Strahl-, Hochdruck-, Dampfgeräten und Flüssigkeitsstrahlern
- Kontakt mit Nahrungsmittelzusätzen, Gewürzen, Essigessenzen etc., die zum Teil als Gefahrstoffe gelten
- Absturzgefahr bei Arbeiten auf Anlagenteilen und hoch gelegenen Arbeitsplätzen oder beim Umgang mit Leitern
2. Schutzmaßnahmen
Reinigungsarbeiten an Maschinen und anderen Betriebseinrichtungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Beschäftigten entsprechend eingewiesen wurden und die Maschine oder Anlage abgeschaltet ist. Die Maschine oder andere Betriebseinrichtungen müssen gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert sein.

Es dürfen nur die zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel und Betriebsstoffe verwendet werden. Auch die Werkzeuge und Geräte müssen auf die Aufgabe abgestimmt sein.
Gebrauchte Materialien, wie Putzlappen, verschmutzte Reinigungs- und Lösemittel, müssen so entsorgt werden, dass keine weiteren Gefahren entstehen. Zum Beispiel sind mit entzündbaren Stoffen getränkte Lappen zum Schutz vor Entstehungsbränden in geschlossenen Behältern zu entsorgen.
Ordnung am Arbeitsplatz hilft, Unfälle zu vermeiden. Während der Reinigungsarbeiten müssen Stolper- und Rutschgefahren (z. B. herumliegende Gegenstände, verschüttete Reinigungsmittel) immer sofort beseitigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken ist auch bei Reinigungsarbeiten verboten, da dadurch Schadstoffe in den Körper aufgenommen werden können.
WICHTIG! Auch bei Reinigungsarbeiten dürfen nie Arbeitsbereiche unbefugt betreten und abgesicherte Arbeitsbereiche verlassen werden.

Unverzichtbar ist bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln die Verwendung der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Handschutz, Schutzbrille, Gummistiefel, Schutzkleidung, Atemschutz etc. Die für Reinigungsarbeiten zu verwendende PSA ist in der entsprechenden Betriebsanweisung bzw. Arbeitsanweisung festgelegt.
3. Reinigungsmittel
Reinigungsmittel werden eingesetzt, um z. B. eine Maschine oder ein Gerät von Rückständen, wie z. B. Öl oder Fett, zu säubern.
Desinfektionsmittel werden eingesetzt, um Oberflächen oder Gerätschaften zu desinfizieren.

Vielfach findet man in den Betrieben Kombinationspräparate, die desinfizierende und reinigende Wirkung haben. Die meisten dieser Mittel sind Gefahrstoffe, die entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich machen.