Holzbearbeitungsmaschinen

1. Gefährdungen

Die Gefährdungen bei der Holzbearbeitung werden häufig unterschätzt. Viele Personen sind der Auffassung, Holzbearbeitungsmaschinen auch ohne Einweisung sachgerecht bedienen zu können. Tatsache ist jedoch, dass Arbeitsunfälle an Holzbearbeitungsmaschinen häufig sind und meistens auch zu schweren Verletzungen führen.

Formatkreissäge
Quelle: DGUV-Regel 109-606 - © BGHM

Erhöhte Gefährdungen beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen resultieren aus:

  • scharfen Werkzeugen
  • hohen Drehzahlen der Werkzeuge
  • nicht abgedeckten Werkzeugen
  • Rückschlag der Werkstücke
  • Nähe der Hände zum Werkzeug
  • besonderen Schneideigenschaften von Nicht-Holz-Werkstoffen, z. B. Kunststoffplatten
  • Holzstaub (Gesundheitsgefährdung und Brandgefahr)
  • Lärm

2. Technische Schutzmaßnahmen

Holzbearbeitungsmaschinen unterliegen den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes.

BildBeschreibung
CE-Kennzeichnung
Nur CE-gekennzeichnete Maschinen dürfen verwendet werden.

Ausnahmen: Altmaschinen, die sicherheitstechnisch nach dem Stand der Technik nachgerüstet wurden.
Notaus-Schalter
Alte Maschinen müssen mit den Sicherheitseinrichtungen, z. B. Not-Aus-Schalter, nachgerüstet sein.
Absaugung
Alle Holzbearbeitungsmaschinen müssen eine Absaugung haben.

Ausnahme: Maschinen, die nur gelegentlich und kurzzeitig benutzt werden.

3. Persönliche Schutzausrüstung

Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Anwendungsbereich, TragedauerKennzeichnung, BezeichnungBemerkungen
SicherheitsschuheimmerS 1bei Verschleiß austauschen
Sicherheitsschuheimmer bei Arbeiten auf BaustellenS 3bei Verschleiß austauschen
GehörschutzArbeiten mit Kreissäge, Hobelmaschine, FräsmaschineGehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapselbei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen

Notwenigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen
SchutzbrilleArbeiten mit StichsägenGestellbrilleGläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen
SchutzhandschuheManuelle Arbeiten, Umgang mit scharfkantigen Werkstücken, Messer
Schutzhandschuhkennzeichen gegen mechanische Gefahren
nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Hobel-, Kreissäge-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen
SchutzhandschuheUmgang mit Ölen, Lacken, Lasuren, Beizen, Lösemitteln
Schutzhandschuhkennzeichen gegen chemische Gefahren
das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen
WetterschutzkleidungArbeiten im FreienRegenschutzhose und -jacke, im Winter gefüttertbei Verschmutzung reinigen

4. Verhaltensregeln

Mitarbeiter an Holzbearbeitungsmaschine

Beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen sind vier grundlegende Regeln zu beachten:

  1. Eng anliegende Kleidung tragen
  2. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen
  3. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten
  4. Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern

5. Beschäftigungsbeschränkungen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren verbunden sind. Die Ausbildung an Tischfräsmaschinen soll in der Regel erst nach der einjährigen Grundausbildung beginnen.

Anforderungen nach Mutterschutzgesetz: Beschränkungen für Schwangere und Stillende, insbesondere für die Gefährdungen durch

  • Lärm
  • Rückschlag von Werkstücken
  • Heben und Tragen
  • Umgang mit Gefahrstoffen (Lacke, Öle, Lasuren)

6. Weitere Informationen