Holzbearbeitungsmaschinen
1. Gefährdungen
Die Gefährdungen bei der Holzbearbeitung werden häufig unterschätzt. Viele Personen sind der Auffassung, Holzbearbeitungsmaschinen auch ohne Einweisung sachgerecht bedienen zu können. Tatsache ist jedoch, dass Arbeitsunfälle an Holzbearbeitungsmaschinen häufig sind und meistens auch zu schweren Verletzungen führen.

Erhöhte Gefährdungen beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen resultieren aus:
- scharfen Werkzeugen
- hohen Drehzahlen der Werkzeuge
- nicht abgedeckten Werkzeugen
- Rückschlag der Werkstücke
- Nähe der Hände zum Werkzeug
- besonderen Schneideigenschaften von Nicht-Holz-Werkstoffen, z. B. Kunststoffplatten
- Holzstaub (Gesundheitsgefährdung und Brandgefahr)
- Lärm
2. Technische Schutzmaßnahmen
Holzbearbeitungsmaschinen unterliegen den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes.
Bild | Beschreibung |
---|---|
![]() | Nur CE-gekennzeichnete Maschinen dürfen verwendet werden. Ausnahmen: Altmaschinen, die sicherheitstechnisch nach dem Stand der Technik nachgerüstet wurden. |
![]() | Alte Maschinen müssen mit den Sicherheitseinrichtungen, z. B. Not-Aus-Schalter, nachgerüstet sein. |
![]() | Alle Holzbearbeitungsmaschinen müssen eine Absaugung haben. Ausnahme: Maschinen, die nur gelegentlich und kurzzeitig benutzt werden. |
3. Persönliche Schutzausrüstung
Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Anwendungsbereich, Tragedauer | Kennzeichnung, Bezeichnung | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Sicherheitsschuhe | immer | S 1 | bei Verschleiß austauschen |
Sicherheitsschuhe | immer bei Arbeiten auf Baustellen | S 3 | bei Verschleiß austauschen |
Gehörschutz | Arbeiten mit Kreissäge, Hobelmaschine, Fräsmaschine | Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapsel | bei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen Notwenigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen |
Schutzbrille | Arbeiten mit Stichsägen | Gestellbrille | Gläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen |
Schutzhandschuhe | Manuelle Arbeiten, Umgang mit scharfkantigen Werkstücken, Messer | nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Hobel-, Kreissäge-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen | |
Schutzhandschuhe | Umgang mit Ölen, Lacken, Lasuren, Beizen, Lösemitteln | das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen | |
Wetterschutzkleidung | Arbeiten im Freien | Regenschutzhose und -jacke, im Winter gefüttert | bei Verschmutzung reinigen |
4. Verhaltensregeln

Beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen sind vier grundlegende Regeln zu beachten:
- Eng anliegende Kleidung tragen
- Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern
5. Beschäftigungsbeschränkungen
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren verbunden sind. Die Ausbildung an Tischfräsmaschinen soll in der Regel erst nach der einjährigen Grundausbildung beginnen.
Anforderungen nach Mutterschutzgesetz: Beschränkungen für Schwangere und Stillende, insbesondere für die Gefährdungen durch
- Lärm
- Rückschlag von Werkstücken
- Heben und Tragen
- Umgang mit Gefahrstoffen (Lacke, Öle, Lasuren)