Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsregeln für Elektroarbeiten

1. Allgemeines

Unfälle im Elektrobereich sind häufig auf Unachtsamkeit, Leichtsinn oder mangelndes Fachwissen zurückzuführen.

Mitarbeiter an Schaltschrank

Grundsätzlich sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen verboten!

In besonderen Situationen ist ein Arbeiten unter Spannung notwendig. Diese Arbeiten sind nur von Elektrofachkräften unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften durchzuführen.

Mögliche Ausnahmen sind:

  • wenn beim Abschalten eine Gefahr für Personen oder ein unvertretbar hoher Sachschaden entstehen würde, z. B. in Glashütten oder in Stahlwerken oder
  • wenn aus sonstigen zwingenden Gründen eine Spannungsfreiheit nicht hergestellt werden kann, z. B. bei Messungen zur Fehlersuche.

2. Sicherheitsbestimmungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Sicherheitsbestimmungen für elektrische Betriebsmittel und für das Errichten elektrischer Anlagen dienen der Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom. Wer elektrische Anlagen und Betriebsmittel herstellt, betreibt, instandsetzt und wartet, hat Gesetze, Vorschriften sowie Regeln und Normen zu beachten.

Es darf kein Schaden an Lebewesen oder Sachwerten entstehen. Grundlage sind die VDE-Normen (VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ).

3. Sicherheitsregeln

Um Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft möglichst gering zu halten, müssen bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden. Vor Beginn der Arbeiten ist das Verbotsschild (Schalten verboten) anzubringen.

Schild: Nicht Schalten

Eine Arbeitsstelle darf erst freigegeben werden, wenn alle 5 Sicherheitsregeln in der Reihenfolge 1 bis 5 durchgeführt worden sind. Die Elektrofachkraft muss den spannungsfreien Zustand der Anlage feststellen. Der Auftrag zum Wiedereinschalten darf erst dann gegeben werden, nachdem die Sicherheitsregeln in der umgekehrten Reihenfolge, also von 5 bis 1, aufgehoben sind.

Die fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand (nach DIN VDE 0105)

SicherheitsregelBeschreibungBild
1. FreischaltenFreischalten aller Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden soll.

Leitungsschutz-Schalter (Sicherung) abschalten, Schmelzsicherung entfernen, Verbotsschilder anbringen.
Sicherheitsregel 1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichernSchalter durch Schloss sichern, Sicherungseinsätze mitnehmen, Leitungsschutz-Schalter absichern.
Sicherheitsregel 2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Quelle: DEHN SE
3. Spannungsfreiheit allpolig feststellenSpannungsfreiheit durch Fachkraft feststellen.

Anlage mit zweipoligem Spannungsprüfer oder geeigneten Messgeräten prüfen.
Sicherheitsregel 3. Spannungsfreiheit feststellen
Quelle: DEHN SE
4. Erden und KurzschließenZuerst immer erden, dann mit den kurzzuschließenden aktiven Teilen verbinden (muss von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein).

Regel 4 entfällt bei Anlagen mit U < 1.000 V.
Sicherheitsregel 4. Erden und Kurzschließen
Quelle: DEHN SE
5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschrankenBei Anlagen unter 1.000 V genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke; über 1.000 V sind zusätzlich in entsprechender Distanz Absperrtafeln, Absperrseile, Warntafeln erforderlich.

Dabei Körperschutz, z. B. Schutzhelm mit Gesichtsschutz, eng anliegende Kleidung und Handschuhe tragen.
Sicherheitsregel 5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Quelle: DEHN SE

VDE-geprüfte Betriebsmittel und Geräte tragen das VDE-Prüfzeichen (Tabelle 1). Geräte, die nach besonderen sicherheitstechnischen Gesichtspunkten geprüft werden, erhalten als sichtbares Gütesiegel das GS-Zeichen.

VDE-Prüfzeichen nach DIN VDE 0024

Tabelle 1

BildzeichenBezeichnungen und Beispiele
VDE-Zeichen für elektrotechnische Erzeugnisse
VDE-Zeichen für elektrotechnische Erzeugnisse, z. B. Installationsschalter und Elektrogeräte
VDE-GS-Zeichen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für geprüfte Elektrogeräte
VDE-GS-Zeichen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für geprüfte Elektrogeräte, z. B. elektrische Werkzeuge

Damit elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch während ihrer Nutzungszeit weiterhin sicher sind, müssen diese regelmäßig geprüft werden (sogenannter “E-Check”).