Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsregeln für Elektroarbeiten
1. Allgemeines
Unfälle im Elektrobereich sind häufig auf Unachtsamkeit, Leichtsinn oder mangelndes Fachwissen zurückzuführen.

Grundsätzlich sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen verboten!
In besonderen Situationen ist ein Arbeiten unter Spannung notwendig. Diese Arbeiten sind nur von Elektrofachkräften unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Mögliche Ausnahmen sind:
- wenn beim Abschalten eine Gefahr für Personen oder ein unvertretbar hoher Sachschaden entstehen würde, z. B. in Glashütten oder in Stahlwerken oder
- wenn aus sonstigen zwingenden Gründen eine Spannungsfreiheit nicht hergestellt werden kann, z. B. bei Messungen zur Fehlersuche.
2. Sicherheitsbestimmungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Betriebsmittel und für das Errichten elektrischer Anlagen dienen der Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom. Wer elektrische Anlagen und Betriebsmittel herstellt, betreibt, instandsetzt und wartet, hat Gesetze, Vorschriften sowie Regeln und Normen zu beachten.
Es darf kein Schaden an Lebewesen oder Sachwerten entstehen. Grundlage sind die VDE-Normen (VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ).
3. Sicherheitsregeln
Um Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft möglichst gering zu halten, müssen bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden. Vor Beginn der Arbeiten ist das Verbotsschild (Schalten verboten) anzubringen.

Eine Arbeitsstelle darf erst freigegeben werden, wenn alle 5 Sicherheitsregeln in der Reihenfolge 1 bis 5 durchgeführt worden sind. Die Elektrofachkraft muss den spannungsfreien Zustand der Anlage feststellen. Der Auftrag zum Wiedereinschalten darf erst dann gegeben werden, nachdem die Sicherheitsregeln in der umgekehrten Reihenfolge, also von 5 bis 1, aufgehoben sind.
Die fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand (nach DIN VDE 0105)
Sicherheitsregel | Beschreibung | Bild |
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1. Freischalten | Freischalten aller Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden soll. Leitungsschutz-Schalter (Sicherung) abschalten, Schmelzsicherung entfernen, Verbotsschilder anbringen. | ![]() |
2. Gegen Wiedereinschalten sichern | Schalter durch Schloss sichern, Sicherungseinsätze mitnehmen, Leitungsschutz-Schalter absichern. | ![]() |
3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen | Spannungsfreiheit durch Fachkraft feststellen. Anlage mit zweipoligem Spannungsprüfer oder geeigneten Messgeräten prüfen. | ![]() |
4. Erden und Kurzschließen | Zuerst immer erden, dann mit den kurzzuschließenden aktiven Teilen verbinden (muss von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein). Regel 4 entfällt bei Anlagen mit U < 1.000 V. | ![]() |
5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken | Bei Anlagen unter 1.000 V genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke; über 1.000 V sind zusätzlich in entsprechender Distanz Absperrtafeln, Absperrseile, Warntafeln erforderlich. Dabei Körperschutz, z. B. Schutzhelm mit Gesichtsschutz, eng anliegende Kleidung und Handschuhe tragen. | ![]() |
VDE-geprüfte Betriebsmittel und Geräte tragen das VDE-Prüfzeichen (Tabelle 1). Geräte, die nach besonderen sicherheitstechnischen Gesichtspunkten geprüft werden, erhalten als sichtbares Gütesiegel das GS-Zeichen.
VDE-Prüfzeichen nach DIN VDE 0024
Tabelle 1
Bildzeichen | Bezeichnungen und Beispiele |
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![]() | VDE-Zeichen für elektrotechnische Erzeugnisse, z. B. Installationsschalter und Elektrogeräte |
![]() | VDE-GS-Zeichen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für geprüfte Elektrogeräte, z. B. elektrische Werkzeuge |
Damit elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch während ihrer Nutzungszeit weiterhin sicher sind, müssen diese regelmäßig geprüft werden (sogenannter “E-Check”).