Umgang mit Druckgasflaschen und brennbaren Gasen
1. Umgang mit Druckgasflaschen
Druckgasflaschen sind dünnwandige mit Druck beanspruchbare Stahlbehälter. Durch unsachgemäßen Umgang mit Druckgasflaschen besteht eine erhöhte Brand-, Explosions- und Unfallgefahr. Deshalb sind folgende Hinweise beim Umgang mit Druckgasflaschen unbedingt zu befolgen:
- Nicht werfen, stoßen oder liegend rollen
- Gegen gefährliche Erwärmung schützen
- Nur mit bereitgestellter Ventilschutzkappe lagern und transportieren
- Beim Transport gegen Umfallen, Kippen etc. sichern
- Am Arbeitsplatz gegen Umfallen sichern
- Flaschenventil nicht zum Ziehen der Flasche benutzen
2. Prüfung und Kennzeichnung
Prüfung:
In festgelegten Zeitabständen müssen alle Flaschen von Sachverständigen der technischen Überwachung einer zugelassenen Überwachungsstelle (z. B. TÜV) geprüft werden.
Kennzeichnung:
An jeder Gasflasche sind auf ihrer Schulter oder bei Flüssiggasflaschen auf einem fest angebrachten Typenschild die wichtigsten Daten eingeprägt:
- Gasart
- Betriebsdruck
- Prüfdruck
- Prüfdaten

Sie dürfen nur mit der auf der Flasche angegebenen Gasart gefüllt werden. Die Gasflasche ist durch einen Farbanstrich an der Flaschenschulter oder durch Ganzanstrich nach Farbkennzeichnung von Gasflaschen gekennzeichnet.
Hier einige Beispiele der farblichen Kennzeichnung von Druckgasflaschen.
Gasart | Kennzeichnung |
---|---|
Sauerstoff techn. | ![]() |
Acetylen | ![]() |
Argon | ![]() |
Stickstoff | ![]() |
Kohlendioxid | ![]() |
Xenon, Krypton, Neon | ![]() |
Wasserstoff | ![]() |
Formiergas (Gemisch Stickstoff/Wassertoff) | ![]() |
Gemisch Argon/Kohlendioxid | ![]() |
Anmerkungen:
Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedene Farben aufweisen, von denen eine farblich dargestellt ist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind).
3. Transport
Eine besondere Aufmerksamkeit ist dem Transport von Druckgasflaschen zu widmen. Hierzu sind folgende Sicherheitshinweise unbedingt zu beachten:
- Gasflaschen müssen sorgfältig transportiert werden und gegen Stoßen, Werfen und liegendes Rollen gesichert sein.
- Für einen Krantransport der Flaschen müssen besondere, hierfür bestimmte Anschlagmittel eingesetzt werden.
- Der Transport von Druckgasflaschen mit Magnetkranen ist verboten.
- Gefüllte Gasflaschen müssen bei Transport, Lagerung und Einsatz vor übermäßiger Wärmeeinwirkung geschützt werden, da es sonst zu Drucksteigerungen in den Flaschen kommt.
- Die Flaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Ventilschutzkappe gelagert und befördert werden. Unmittelbar nach Entleerung der Gasflasche muss das Ventil geschlossen und die Ventilschutzkappe aufgeschraubt werden.

- Die Vorschriften zum Transport des ADR/RID im Straßenverkehr sind zu beachten.
- Beim Transport auf oder in Fahrzeugen Flaschen gegen Umkippen und Anstoßen beim Bremsen oder bei Kurvenfahrt sichern, z. B. durch Befestigen in der Halterung im Fahrzeug, auf dem Fahrzeug mit speziellen Transportbehältern, Keilen oder Spanngurten.
- Druckgasflaschen nicht gemeinsam mit leicht-/ oder hochentzündlichem Ladegut transportieren.
- Druckgasflaschen nur mit geschlossenen Ventilen und aufgeschraubten Schutzkappen transportieren.

- Fahrzeuge mit gefüllten Druckgasflaschen nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellen.
- Kleinmengengrenzen der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) beachten. Speziell für den Transport in Handwerksbetrieben oder Facilityfirmen gibt es Kleinmengengrenzen für die transportierten Gefahrgüter mit wesentlich erleichterten Anforderungen an den Transport. In Einsatzbetrieb muss dazu eine detaillierte Unterweisung des Zeitarbeitnehmers anhand der Betriebsanweisung erfolgen.
- Der Transport von Druckgasflaschen in Kombiwagen und PKW-Kofferräumen darf nur kurzfristig sein. Druckgasflaschen nach dem Transport sofort ausladen.
- Transportfahrzeuge müssen gut durchlüftet sein. Beim Transport im Kombiwagen ist die Lüftung einzuschalten.
- Umgang mit offenem Feuer (z. B. Rauchen) ist verboten.
- Lüftungsöffnungen nicht durch Ladegut verstellen oder verschließen.

- Zur Gasentnahme Druckgasflaschen aus dem Fahrzeug entfernen und erst dann die Druckminderer anschließen. Ausnahme: Besonders eingerichtete Werkstattwagen.

- Schweiß-, Löt- und Brennschneidarbeiten dürfen nur dann in Werkstattwagen ausgeführt werden, wenn
- die Türen offengehalten werden,
- Feuerlöscher (mindestens 6 kg ABC-Pulverlöscher) in Greifnähe vorhanden sind,
- zwischen Flaschendruckminderer und Brenner Einzelflaschensicherungen oder Gebrauchsstellenvorlagen eingebaut sind,
- die Mindestschlauchlänge 3,00 m beträgt.
4. Lagerung
Bei falscher Lagerung von Druckgasflaschen besteht eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Sowohl bei der Lagerung in Gebäuden wie auch im Freien gibt es vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen.

Im Gebäude:
Unzulässig ist die Lagerung von Druckgasflaschen in:
- Räumen unter Erdgleiche (Keller)
- Treppenräumen
- Fluren
- Engen Höfen
- Durchgängen und Durchfahrten
- Garagen
- Arbeitsräumen
Bei Lagerung von Druckgasflaschen ist Folgendes zu beachten:
Lagerräume:
Folgende Voraussetzungen werden an Lagerräume für Druckgasflaschen in Gebäuden gestellt:
- Das Betreten des Lagers durch Unbefugte ist untersagt. Ein entsprechendes Hinweisschild ist am Zugang zum Lager anzubringen.
- Es muss ein leicht erreichbarer Feuerlöscher vorhanden sein (vorzugsweise ein Pulverlöscher).
- Druckgasflaschen können stehend oder liegend gelagert werden. In jedem Fall müssen sie gesichert werden.
- Flüssiggasflaschen müssen stehend gelagert werden.
- Ventile müssen mit Schutzkappen und ggf. Verschlussmuttern gesichert werden.
- Das Umfüllen von Druckgasen in Lägern ist unzulässig.

Im Freien:
Allgemeine Hinweise
Unzulässig ist die Lagerung von Druckgasflaschen im Freien in
- engen Höfen,
- Durchgängen und Durchfahrten,
- in der Nähe von Gruben, Kanälen, Abflüssen und tiefer liegenden Räumen.
Lager:
Folgende zusätzliche Anforderungen werden an Lager für Druckgasflaschen im Freien gestellt:
- Die Gasflaschen müssen gegen unbefugten Zugriff gesichert sein.
- Sie müssen witterungsgeschützt aufgestellt werden.
- Sie müssen gut belüftet sein.
- Im Umkreis bis 5 m darf sich keine Zündquelle (z. B. Fahrzeug) befinden.

5. Anschluss und Armaturen
Um eine Verwechslung der Gasflaschen und der Anschlussleitungen auszuschließen, besitzen unterschiedliche Gase verschiedene Anschlüsse. Acetylenflaschen werden über einen Bügelanschluss, Sauerstoffflaschen mit einem normalen Rechtsgewinde angeschlossen.



Über den Druckminderer und die Gasschläuche gelangen die Gase zu den Brennern. Die Druckminderer begrenzen den in den Flaschen herrschenden Druck, um die Gase sicher weiterleiten und verarbeiten zu können.
Bei Acetylen stellt dies auch sicher, dass sich das Gas nicht unter Druck in den Schläuchen zersetzen kann und es zum Bersten der Schläuche kommt.
Der Sauerstoff wird dabei von etwa 200 bar auf einen verwendbaren Betriebsdruck gebracht. Bei dieser erheblichen Druckreduzierung entspannt sich das Gas und kühlt stark ab. Dadurch können die Armaturen vereisen. Ein vereister Druckminderer darf nur mit heißem Wasser, Dampf oder Warmluft aufgetaut werden und niemals mittels einer Flamme!
Wegen der Gefahr einer Selbstentzündung durch Sauerstoff, müssen sämtliche Armaturen, Schläuche und Werkzeuge für Sauerstoff frei von Öl, Fett und Verschmutzungen sein.
Zur besseren Unterscheidung sind auch Schläuche farblich gekennzeichnet. Sauerstoffschläuche sind blau, Schläuche für brennbare Gase wie Acetylen oder Flüssiggas sind rot.
Schläuche, Kupplungen und Schlauchschellen müssen immer dicht geschlossen montiert sein, da sonst durch Leckagen Gas unkontrolliert ausströmt und es zu Bränden und Explosionen kommen kann.
Der feste Sitz der Schlauchschellen und der einwandfreie Zustand der Schläuche soll täglich überprüft werden. Um Beschädigungen der Schläuche vorzubeugen müssen diese immer so verlegt werden, dass sie nicht in Verkehrswegen überfahren werden oder an Ecken und Kanten scheuern.
Schläuche und Brenner dürfen nicht an der Flasche oder dem Druckminderer aufgehängt werden, da dadurch Druckminderer oder Schläuche leicht beschädigt werden können. Für das Ablegen des Brenners eignet sich am besten eine Aufhängegabel.
Handhabung Flaschenventil
Das Flaschenventil ist vor dem Anschließen des Druckminderers kurzzeitig etwas zu öffnen, um eventuell vorhandene Verunreinigungen auszublasen. Die Ausblasrichtung muss mit ausreichendem Abstand zu Personen erfolgen.
Flaschenventile müssen langsam geöffnet werden, um einen schlagartigen Druckanstieg zu vermeiden. Vor dem Anschluss des Druckminderers sind alle Dichtungen zu prüfen. Beschädigte Dichtungen dürfen auf keinen Fall durch andere Dichtungen, z. B. aus dem Heizungsbau oder der Wasserinstallation ersetzt werden.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen, z. B. in der Mittagspause, sind die Flaschenventile zu schließen.
In engen Räumen muss sogar zusätzlich das Restgas aus den Schlauchleitungen gefahrlos ausgelassen werden. Brenner und Schläuche sind aus dem Raum zu entfernen.