Brandschutz bei Schweißarbeiten

1. Allgemeines

Schweiß- und Brennschneidarbeiten können Ursache von Bränden sein. Diese gefährden Gesundheit und Leben der Beschäftigten und verursachen hohe Sachschäden.

Brennschneidarbeiten

Die Gründe hierfür liegen meistens in der mangelhaften Ausführung der Arbeiten und in der Nichtbeachtung grundlegender Schutzmaßnahmen. Aus diesem Grund gibt es für alle sogenannten “Feuerarbeiten” bzw. “funkenreißende Arbeiten” besondere Vorschriften zum Brandschutz.

2. Gefahren

Gefahrenquellen und Brandursachen bei Schweiß- und Brennschneidarbeiten sind:

  • Defekte Schweiß- und Brennschneidgeräte
  • Leichtsinniger oder unsachgemäßer Umgang mit den Geräten
  • Brennbare Materialien in unmittelbarer Nähe zu den Schweiß- oder Brennschneidarbeiten
  • Fehlende oder unzureichende Brandschutzmaßnahmen an der Arbeitsstelle

Zum einen kann allein die große Hitzeentwicklung bei Schweiß- und Brennschneidarbeitenn zu einer Entzündung von brennbarem Material in der Nähe der direkten Arbeitsstelle führen. Zum anderen können die bei der Arbeit entstehenden Funken oder heißen Metallteilchen noch in großer Entfernung zur Schweißstelle Brände entfachen. Besonders problematisch ist dies in Bereichen mit Durchbrüchen oder Spalten und Ritzen, wo Funken oder heiße Metallteilchen in Hohlräume oder angrenzende Bereiche eindringen können.

Schweißen nur mit Schutzausrüstung
Schweißen nur mit Schutzausrüstung DGUV/H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

Je nach Arbeitsverfahren entstehen unterschiedlich viele und große glühende Partikel. Die Ausbreitung dieser Partikel ist von vielen Faktoren abhängig.

  • Beim Gasschweißen und Lichtbogenschweißen mit Stabelektrode fallen relativ wenige und kleine Schweißfunken an. Die horizontale Flugweite ist dabei gering. Die Funken fallen von der Arbeitsstelle fast senkrecht nach unten. Auf hartem und glattem Untergrund breiten sie sich kreisförmig um die Arbeitsstelle aus.
  • Beim Brennschneiden entstehen viele große Schweißfunken. Die Reichweite der Funken ist dabei in Schneidrichtung am größten und kann bei ungehinderter Ausbreitung bis zu 8 m betragen. Nach dem Auftreffen auf hartem und glattem Untergrund rollen die Partikel noch bis zu ca. 2 m weiter. Bei diesem Verfahren spritzen die Partikel auch nach oben, unten und hinten weg. Damit ist der feuergefährdete Bereich auch in diese Richtungen auszudehnen.

Die Zündtemperatur der meisten im Arbeitsalltag verwendeten Materialien liegt zwischen 200 und 400° C. Wegfliegende glühende Metallpartikel haben zum Teil jedoch noch eine Temperatur von 500 bis 1000° C. Das heißt, die Temperatur reicht aus, um Stoffe wie Holzwolle, Hobelspäne, Polyurethanschaum, ölgetränkte Sägespäne und Putzlappen, Styropor, PVC, Textilien, Faserstoffe, Isolierstoffe, Pappe, Packmaterial, Holzteile und Spanplatten zu entzünden. Daher ist es erforderlich, eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen einzuhalten und solche Arbeiten sorgfältig vorzubereiten.

3. Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zum Schutz vor Bränden:

  • Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen, über 18 Jahre alten Personen, ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein. Personen unter 18 Jahren dürfen mit solchen Arbeiten nur unter Aufsicht beschäftigt werden.
  • Die für diese Tätigkeit notwendigen Schutzmaßnahmen stehen in der schriftlichen Arbeitsfreigabe (zum Beispiel Schweißerlaubnis).
Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
  • Diese Schutzmaßnahmen können eine Aufsicht der Tätigkeiten beinhalten. Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, denen die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und Explosionsgefahren bekannt sind.
Brandschutzvorkehrungen beim Schweißen
Brandschutzvorkehrungen beim Schweißen

Grundregeln zum Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten

RegelBeschreibung
Entfernen
Zeichnung Freimachen
Arbeitsstelle und nähere Umgebung (ggf. bis 10 m) freimachen.

Alles was brennen kann, soll möglichst weggeräumt werden;

insbesondere leichtentzündbare Gegenstände wie Papier, Textilien, Druckbehälter und Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten oder Brenngas.
Abdecken
Zeichnung Abdecken
Brennbare Gegenstände, die nicht weggeräumt werden können, müssen abgedeckt werden;

z. B. mit feuerfesten Decken oder feuerfesten Platten. Heiße Metallteilchen können beim Schweißen oder Trennschleifen bis zu 10 m weit fliegen!
Abdichten
Zeichnung Abdichten
Mauerdurchbrüche, Deckenöffnungen, Fugen, Rohrdurchführung in Wänden, Böden und Decken feuerfest abdichten. Auch an Energiekanälen und Fahrtreppen-Innenräume denken!

Rohrleitungen können zündfähige Wärme auch in Nachbarräume übertragen!
Brandposten
Zeichnung Brandposten
Falls sich irgendwelche brennbaren Gegenstände - auch abgedeckte - in der Umgebung der Arbeitsstelle befinden, muss ein Brandposten bereitgestellt werden.

Geeignete Löschgeräte an der Arbeitsstelle bereitstellen; ggf. auch Löschschlauch.
Brandwache
Zeichnung Kontrollieren
Achtung: Glutnester können noch nach Stunden einen Brand verursachen. Nach Beendigung der Arbeiten - und ggf. auch mehrfach danach - muss die Umgebung der Arbeitsstelle nach möglichen Glutnestern, Brandgeruch usw. abgesucht und kontrolliert werden.