Leitern und Tritte – Anlegeleitern
1. Anforderungen an Anlegeleitern
Zum Übersteigen auf höher gelegene Flächen werden Anlegeleitern verwendet. Sie eignen sich auch zum Bedienen von Regalen und für vielfältige handwerkliche Tätigkeiten. Vorteil von Anlegeleitern gegenüber Stehleitern ist der geringe Platzbedarf. Nachteil jedoch: sie benötigen eine feste Anlegefläche.
- Anlegeleitern dürfen nur an sichere Stützpunkte angelegt werden.
- Anlegeleitern müssen gegen Wegrutschen gesichert sein.
- Stufenanlegeleitern müssen mit einer Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtung ausgerüstet sein, die zugleich gewährleistet, dass die Stufen waagerecht sind.
- Anlegeleitern, die mit Rollen auf ortsfesten Schienen laufen (Rollenleitern), müssen so beschaffen sein, dass das unbeabsichtigte Verschieben belasteter Leitern selbsttätig verhindert ist.
- Die Rollen müssen gegen Herausspringen aus den Laufschienen gesichert sein. Die Schienen müssen an den Enden Fahrtbegrenzung haben.
2. Benutzungs- und Sicherheitshinweise
- Schadhafte Leitern nicht benutzen, zum Beispiel angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern.
- Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Holzleitern nicht flicken.
- Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern.
- Keine deckenden Anstriche bei Leitern, z. B. Farbe, verwenden (Schäden werden dadurch evtl. überdeckt).
- Richtigen Anlegewinkel einhalten.
Er beträgt bei:
- Stufenanlegeleitern 60°- 70°
- Sprossenanlegeleitern 65° - 75°
- Leitern nur an sichere Stützpunkte anlehnen.
- Die Leitern müssen mindestens 1 m über die Austrittstelle hinausragen.
- Zulässige maximale Belastung nicht überschreiten.
- Nicht seitlich über die Leiter hinauslehnen.
- Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Verkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen, dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhängevorrichtungen, Anbinden des Leiterkopfes.
- Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern.

Zusätzliche Hinweise
für mehrteilige Anlegeleitern
- Leiter nur bis zu der vom Herstellerunternehmen angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen.
- Bei Schiebeleitern auf das Einrasten der Feststelleinrichtungen achten.
für Gebäudereinigerleitern
- Leiter nur bis zu der vom Herstellerunternehmen angegebenen Länge zusammenstecken.
- Auf sichere Verbindung der Leiter-Steckanschlüsse achten.
- Kopfpolster bzw. Anlegeklotz nur an sichere Stützpunkte anlehnen.
für Arbeiten auf Anlegeleitern
- Bei Arbeiten darf
- kein höherer Standplatz als 5,00 m eingenommen werden,
- bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden,
- das Gewicht des mitgeführten Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten,
- die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m² betragen.
- Auf Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn
- von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B: Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen,
- Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handbohrmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte,
- Beschäftigte nicht mit beiden Füßen auf einer Stufe stehen können.
Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege
- bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied bis zu maximal 5,00 m,
- als Gerüstinnenleiter zum Verbinden von maximal zwei Gerüstlagen. Voraussetzung: Der innen liegende Leitergang darf nur noch dann zum Einsatz kommen, wenn in Folge Platzmangels oder der Gerüstkonstruktion ein Treppenturm oder Aufzug nicht aufgestellt werden können.
