Leitern und Tritte – Stehleitern

1. Anforderungen an Stehleitern

Stehleitern sind freistehende, zweischenklige Leitern mit oder ohne Plattform, die bei Arbeiten in geringer Höhe eingesetzt werden können.

Von Stehleitern aus kann man z. B. Regale befüllen oder entleeren oder Wartungs- und Montagearbeiten durchführen.

  • Es dürfen nur Stehleitern verwendet werden, die eine fest angebrachte Spreizsicherung (Kette oder Textilband) haben, um ein Auseinandergleiten der Leiterschenkel zu verhindern.
  • Ist die oberste Stufe einer Stehleiter zum Betreten vorgesehen (Plattform), muss diese so beschaffen sein, dass ein sicheres Stehen gewährleistet ist.
  • Stehleitern müssen durch ihre Bauart gegen Umstürzen gesichert sein.
Stehleiter

2. Benutzungs- und Sicherheitshinweise

  • Es dürfen nur einwandfreie Leitern verwendet werden. Schadhafte Leitern, z. B. mit angebrochenen Holmen und Stufen bei Holzleitern, verbogene oder angeknickte Metallleitern dürfen nicht benutzt werden.
  • Angebrochene Holme, Wangen und Stufen dürfen nicht geflickt werden.
  • Stehleitern müssen standsicher aufgestellt sowie gegen Einsinken und Umfallen gesichert werden.
  • Auf eine wirksame Spreizsicherung ist zu achten.
  • Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern benutzt werden.
  • Von Stehleitern aus darf nicht auf andere Arbeitsplätze, Verkehrswege oder Einrichtungen übergestiegen werden.
  • Die oberste Stufe darf nicht bestiegen werden, es sei denn, sie ist mit einer Sicherheitsbrücke oder Haltevorrichtung ausgestattet.
  • Die Leiterschenkel an fahrbaren Stehleitern müssen zug- und druckfest miteinander verbunden sein.
  • Auf Treppen und schiefen Ebenen dürfen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen eingesetzt werden.
Benutzungs- und Sicherheitshinweise für Stehleitern
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