Leitern und Tritte

1. Allgemeines

Leitern und Tritte sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Sie werden benötigt, um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen (Waren in Regale lagern, Ordner bzw. Büromaterialien in einen Schrank räumen, kurzzeitige Montagearbeiten, Mal- und Elektroarbeiten…).

Die Gefahren beim Benutzen von Leitern und Tritten werden häufig unterschätzt. Unfallanalysen zeigen, dass nur selten (ca. 5 %) technische Mängel die Ursache von Leiterunfällen sind. Über 90 % der Abstürze sind auf das Fehlverhalten der benutzenden Personen zurückzuführen. Hierzu gehört auch die Verwendung von ungeeigneten Aufstiegshilfen, z. B. Getränkekisten und Bürodrehstühle.

Die häufigsten Unfallursachen sind:

  • Sturz durch Gleichgewichtsverlust
  • Fehltritt, Abrutschen
  • nicht bestimmungsgemäßes Benutzen
  • Umkippen, Wegrutschen der Leiter durch unsachgemäßes Aufstellen

Um Unfälle durch das Fehlverhalten von Benutzern und Benutzerinnen zu vermeiden, sind herstellende und importierende Unternehmen verpflichtet, Leitern mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung auszustatten.

Betriebsanweisung für Leiter

Aus der Betriebsanleitung gehen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung hervor.

Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüffrist richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der Beanspruchung. Die Prüfung nach festgelegten Fristen muss durch eine befähigte Person* erfolgen. Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:

  • Verschleiß, Verformung oder Zerstörung von Leiterbauteilen, z. B. abgeknickte Leiterfüße, abgebrochene Brückenheber oder beschädigte Sprossen
  • fehlende Bauteile, z. B. Spreizsicherungen oder Gummifüße
  • schadhafte Verbindungselemente, z. B. unbewegliche Gelenke, verbogene Haken oder eingerissene Bänder
Leiterprüfung

Grundsätzlich muss beachtet werden, dass von Leitern und Tritten aus nur kurzzeitige Arbeiten ausgeführt werden sollen, bei denen keine großen Gewichte auf der Leiter transportiert werden und die keinen hohen Kraftaufwand erfordern. Für schwerere Arbeiten sind Arbeitsmittel wie Gerüste oder Hebebühnen bereit zu stellen.

* Eine befähigte Person ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur vorgesehenen Prüfung verfügt.

2. Weitere Informationen