Baugruben und Gräben
1. Allgemeine Grundsätze
Zur Verlegung von Leitungen im Erdreich (Gas, Wasser, Strom, Abwasser usw.) müssen Gräben ausgehoben werden. Bei der Errichtung von Gebäuden werden Baugruben ausgehoben. Hierbei kommt es häufig zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen durch unsachgemäße Aushubarbeiten, Missachtung von Sicherheitshinweisen und/oder Fehlen von notwendigen Schutzeinrichtungen, wie z. B. Verbauungen.

2. Gefahren in Baugruben und Gräben
- Nicht abgeböschte (abgeschrägte Seitenwände) oder unverbaute Gräben führen zum Einsturz der Grabenwände und zu schweren Unfällen durch Verschütten.
- Mangelhaft gesicherte Baugruben können einstürzen und Personen in der Baugrube oder angrenzende Gebäude erheblich gefährden.
- Personen können bei Arbeiten nahe am Baugrubenrand plötzlich mit Gestein und Erdreich abrutschen und in die Baugrube stürzen.
- Bei Aushubarbeiten können erdverlegte Leitungen (Gas, Wasser, Strom usw.) beschädigt werden.
- Störungen des Bodengefüges durch äußere Einflüsse (starke Regenfälle, starke Erschütterungen, lange Trockenperioden usw.) können zu Unfallgefahren wie plötzlichem Abrutschen führen.
3. Sicherheitshinweise für Baugruben und Gräben
Vor Beginn von Aushubarbeiten ist zu prüfen, ob sich in diesem Bereich bereits in der Erde verlegte Leitungen befinden. Bei Aushubarbeiten sind alle Einflüsse zu berücksichtigen, welche die Standsicherheit der Grabenwände beeinträchtigen können. Das sind z. B.:
- Störungen im Bodengefüge (Klüfte, Verwerfungen, Hohlräume)
- Aufschüttungen
- Grundwasserabsenkungen
- Zufluss von Wasser
- Starke Erschütterungen durch Verkehr oder Rammarbeiten
- Langandauernde Sonneneinstrahlung und Austrocknung
Zum Schutz gegen Einstürzen von Grabenwänden oder Baugruben gibt es verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen entsprechende Verbauungen, Abböschungen und Sicherheitsabstände.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind den verschiedenen Arten von Baugruben und Gräben zuzuordnen. Man unterscheidet:
- unverbaute Gräben und Baugruben,
- verbaute Gräben.

4. Unverbaute Gräben und Baugruben
Unverbaute Gräben sind solche, bei denen die Seitenwände nicht mit technischen Hilfsmitteln abgestützt bzw. verbaut werden.
Wichtigste Schutzmaßnahme ist ab einer Tiefe von 1,25 m das Abböschen der Seitenwände, so dass der Boden nicht in den Graben oder die Baugrube rutschen kann.

Genaue Anforderungen zur fachgerechten Erstellung unverbauter Gräben:
- Bis 1,25 m Tiefe dürfen Gräben ohne Verbau mit senkrechten Wänden hergestellt werden.
- Auf beiden Seiten des Grabens muss ein unbelasteter Schutzstreifen (Sicherheitsabstand) von mehr als 0,60 m freigehalten werden.
- Bis 0,80 m Grabentiefe kann auf einer Seite auf den Schutzstreifen verzichtet werden.
- Gräben ohne Verbau dürfen bis 1,75 m Tiefe nur in mindestens steifen bündigen Böden (z. B. gefestigten Stein) hergestellt werden. Zusätzlich müssen die Grabenwände abgeböscht werden. Alternativ muss der mehr als 1,25 m über der Sohle (der Grund des Grabens) liegende Bereich der Grabenwand entweder flacher als 45° abgeböscht oder abgestützt bzw. verbaut werden.
- Für unverbaute Gräben über 1,75 m Tiefe sind weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Bei Gräben mit einer Breite von mehr als 0,80 m sind Übergänge erforderlich. Die Übergänge müssen mindestens 0,50 m breit sein.
- Bei einer Grabentiefe von mehr als 2,00 m müssen die Übergänge beidseitig mit einem dreiteiligen Seitenschutz versehen sein.
- Bei Grabentiefen größer als 1,25 m sind als Zugänge zu den Gräben Bautreppen oder Bauleitern zu benutzen.
- Die Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei nicht verbauten Baugruben und Gräben mit Böschungen betragen:
- bis 12 t Gesamtgewicht mehr als 1,00 m
- bei mehr als 12 t Gesamtgewicht mehr als 2,00 m.
5. Verbaute Gräben
Durch den Verbau soll verhindert werden, dass das umliegende Erdreich in den Graben rutscht. Bei verbauten Gräben gibt es zwei Varianten für die Verbauung. Der waagrechte Verbau und der senkrechte Verbau. Dieser kann aus Holzbohlen oder sogenannten Kanaldielen aus Metall erstellt werden.

Wenn Gräben im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs hergestellt werden, sind zusätzlich Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu treffen. Dazu sind Absprachen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, Tiefbauämtern und Polizeibehörden notwendig.