Schleifbock

1. Arbeiten mit einem Schleifbock

Vorwiegend werden Schleifböcke zur Instandhaltung von Werkzeugen (z. B. Bohrer anschleifen) oder zum Entgraten von Werkstücken eingesetzt.

Schleifbock
Schleifbock Quelle: DGUV Regel 109-607

2. Gefährdungen

  • Verletzungsgefahr der Augen durch Staub, Funken, Späne oder Splitter
  • Schädigung des Gehörs durch den beim Schleifvorgang entstehenden Lärm
  • Verletzungsgefahr durch Zerspringen des Schleifwerkzeugs
  • Gesundheitsgefahr durch das Einatmen von gesundheitsschädlichen Stäuben
  • Erhöhte Brand- und Explosionsgefahr bei Bearbeitung von Aluminium und Magnesium
Schleifvorgang

3. Schutzmaßnahmen

  • Zum Auffangen von Bruchstücken muss die Schleifscheibe grundsätzlich mit einer Schutzhaube versehen sein. Diese muss sie so umschließen, dass nur der für das Schleifen erforderliche Teil offen bleibt. Die Schutzhaube muss entsprechend der Abnutzung des Schleifwerkzeuges nachgestellt werden. Der Spalt zwischen dem Schleifwerkzeug und der Schutzhaube darf nicht mehr als 5 mm betragen. Der Werkstoff und die Wandstärken, aus denen eine Schutzhaube bestehen muss, richten sich nach der Art des Schleifens sowie der Masse und Umfangsgeschwindigkeit des Schleifwerkzeugs.

    Schleifwerkzeug mit Schutzhaube und Werkstückauflage
  • Zur besseren Bearbeitung eines Werkstückes und um ein freihändiges Schleifen zu vermeiden, besitzt ein Schleifbock eine Werkstückauflage. Zur Vermeidung von Unfällen durch Verkanten der zu schleifenden Werkstücke, muss diese stets an die Schleifscheibe heran gestellt werden. Der Abstand zwischen Werkstückauflage und Schleifscheibe darf nicht mehr als 3 mm betragen.

  • Um Augenverletzungen zu verhindern, muss eine Schutzbrille getragen werden.
  • Bei Lärm ist Gehörschutz zu tragen.
  • Um gesundheitliche Schäden durch das Einatmen von Stäuben zu verhindern, ist beim Trockenschleifen im Dauerbetrieb der Schleifstaub abzusaugen.
  • Die Wellenenden von Schleifböcken müssen verkleidet sein, damit keine Gefährdung durch Aufwickeln, z. B. von Kleidung oder langen Haaren, entstehen kann.
  • Um Brände zu vermeiden, sind brennbare Gegenstände in der unmittelbaren Umgebung zu entfernen oder abzudecken.
Mitarbeiter beim Schleifen mit Schutzbrille

4. Verhaltensregeln

  • Nur eingewiesene und unterwiesene Personen dürfen einen Schleifbock bedienen.
  • Es ist enganliegende Kleidung zu tragen, Ärmel sind nach innen umzuschlagen. Offene Jacken oder Kittel sind ungeeignet. Schals sind strikt verboten!
  • Das Tragen von Schmuck z. B. von Ringen, Ketten, Armbanduhren ist nicht erlaubt.
  • Die Schleifmaschine muss vor jedem Einsatz auf betriebssicheren Zustand geprüft werden. Das bedeutet:
  • Prüfen, ob die Schleifmaschine sicher aufgestellt bzw. befestigt ist
    • Richtigen Abstand von Schutzhaube und Werkstückauflage prüfen, sowie den festen Sitz testen
    • Am Schleifkörper auf offensichtliche Beschädigungen achten
    • Auf Beschädigungen des elektrischen Anschlusses und des Schalters achten
  • Die Maschine darf erst nach fehlerfreiem Probelauf benutzt werden.