Schleifkörper
1. Gefährdungen durch Schleifkörper
Die meisten Schleifkörper enthalten Schleifkörner aus Korund oder Siliciumcarbid. Durch die keramische Bindung sind sie bruchempfindlich.
Die häufigsten Unfälle bei Schleifarbeiten sind Augenverletzungen. Sie entstehen durch wegfliegende, abgeschliffene Partikel von Werkstück und Schleifkörper.
Durch Haarrisse, unsachgemäße Aufspannung oder zu große Fliehkräfte kommt es zum Zerspringen der Schleifkörper. Die Bruchstücke können mit der Geschwindigkeit von ca. 100 km/h bis 300 km/h weggeschleudert werden und Personen treffen und schwer verletzen.
Deshalb muss immer mit Schutzeinrichtungen gearbeitet werden.

2. Was ist für einen bestimmungsgemäßen und sicheren Einsatz zu beachten?
Handschleifmaschinen
Beim Aufspannen von Schleifkörpern und beim Schleifen ist zu beachten:
- Es muss je nach Zweck der Arbeit die richtige Schleifscheibe ausgewählt werden. Trennscheiben dürfen nur zum Trennen (Schneiden) verwendet werden. Schleifscheiben oder Schruppscheiben sind zum Schleifen geeignet.
- Bei Arbeiten mit Handschleifmaschinen müssen Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Handschuhe getragen werden.
- Vor dem Einspannen und vor jedem Anlauf die Schleifkörper auf Risse oder mögliche Beschädigungen prüfen.
- Die Schleifkörper müssen sich leicht auf die Spindel schieben lassen.
- Mit jedem neu aufgespannten Schleifkörper muss ein Probelauf durchgeführt werden. Zweck des Probelaufs ist es, die Bruchfestigkeit des Schleifkörpers festzustellen. Zum Schutz vor herumfliegenden Bruchstücken sollte der Bediener oder die Bedienerin die Maschine so halten, dass er/sie oder andere nicht von den Bruchstücken getroffen werden können.
- Beim Feststellen einer Unwucht ist die Maschine außer Betrieb zu nehmen und dem/der Vorgesetzten zu melden.
Schleifböcke
Beim Aufspannen von Schleifkörpern und beim Schleifen ist zu beachten:
- Beim Schleifen muss eine Schutzbrille getragen werden.
- Vor dem Einspannen und vor jedem Anlauf die Schleifkörper auf Risse oder mögliche Beschädigungen prüfen.
- Die Schleifkörper müssen sich leicht auf die Spindel schieben lassen.
- Mit jedem neu aufgespannten Schleifkörper muss ein Probelauf durchgeführt werden. Zweck des Probelaufs ist es, die Bruchfestigkeit des Schleifkörpers festzustellen. Zum Schutz vor herumfliegenden Bruchstücken sollte sich der Bediener oder die Bedienerin seitlich vom Schleifbock hinstellen.
- Beim Feststellen einer Unwucht ist die Maschine außer Betrieb zu nehmen und dem/der Vorgesetzten zu melden.
- Die Werkstückauflage oder die Schutzhaube dürfen nur bei stillstehender Schleifmaschine nachgestellt werden.
3. Kennzeichnung von Schleifkörpern
Damit die Schleifkörper bestimmungsgemäß einsetzt werden können, benötigt man wichtige Informationen. Schleifkörper müssen grundsätzlich vom herstellenden Unternehmen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung befindet sich entweder auf dem Schleifkörper oder auf der Verpackung. Schleifkörper ohne die entsprechenden Angaben dürfen nicht eingesetzt werden.
Alle rotierenden Schleifkörper müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Herstellendes Unternehmen
- Arbeitshöchstgeschwindigkeit (= Umfangsgeschwindigkeit am äußeren Rand)
- Zulässige Drehzahl
- Prüfzeichen (z. B. EN 12413)
- Farbstreifen
- Maße
- Werkstoff
- Evtl. Verwendungseinschränkung
- Weiterhin ist seit der Einführung der DIN EN 12413 die Angabe eines Verfallsdatums erforderlich. Nach Überschreitung des Verfallsdatums dürfen die Schleifkörper nicht mehr verwendet werden.

Eine Kennzeichnung der Werkzeuge mit Farbstreifen ist erforderlich, wenn die Arbeitshöchstgeschwindigkeit mehr als 50 m/s beträgt.
4. Verwendungseinschränkungen
Für eine bestimmungsgemäße, sichere Verwendung von Schleifkörpern müssen Verwendungseinschränkungen beachtet werden. Abhängig von ihrer Bauart, Zusammensetzung etc. sind nicht alle Schleifkörper für alle Einsatzzwecke geeignet.
5. Klangprobe
Grundsätzlich ist zu beachten, dass stets nur die auf die Schleifmaschine passende Schleifscheibe aufgespannt werden darf.
Um vor Aufnahme der Schleiftätigkeiten sicherzustellen, dass die verwendete Schleifscheibe auch geeignet ist, ist neben einer optischen Kontrolle auf Risse und Ausbrüche auch eine so genannte Klangprobe durchzuführen. Diese Klangprobe wird vor dem Einbau durchgeführt, um nicht sichtbare Beschädigungen zu erkennen.
Bei der Klangprobe wird eine Schleifscheibe rechts und links der Mittellinie mit einem Kunststoffhammer leicht angeschlagen.

Eine Scheibe, die einen Riss aufweist, ergibt einen dumpfen Klang.
6. Befestigung des Schleifkörpers
Der Scheibenwechsel ist abhängig vom Maschinentyp und muss bei der Unterweisung berücksichtigt werden.
Probelauf
Nach jedem Befestigen eines Schleifwerkzeuges muss ein Probelauf durchgeführt werden, der bei Handmaschinen mindestens 30 Sekunden dauert, bei stationären Maschinen mindestens 1 Minute. Damit können vor Inbetriebnahme Schäden an der Scheibe oder am Werkzeug festgestellt werden, die bei der Sichtprüfung oder durch die Klangprobe nicht erkannt oder beim Aufspannen der Schleifkörper verursacht worden sind.
7. Lagerung und Transport von Schleifkörpern
Die größte Gefahr einer mechanischen Beschädigung besteht beim Aufbewahren vor Ort oder beim Transport der Schleifkörper, z. B. durch Anstoßen, Herabfallen oder Erschütterungen. Die Folge können Anrisse oder Ausbrüche sein, die den Schleifkörper unbrauchbar machen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schleifkörper beim Transport nicht mit Feuchtigkeit in Berührung kommen, weil darunter die Festigkeit der Scheibe leidet.
Werden die Beschädigungen nicht erkannt oder wird der Schleifkörper trotzdem in Betrieb genommen, kann es dadurch zu schweren Unfällen kommen.