Ständerbohrmaschine
1. Anwendungsbereich
Die Ständerbohrmaschine ist eine der am häufigsten eingesetzten Werkzeugmaschinen in Werkstätten. Mit ihr können Bohrungen an den unterschiedlichen Werkstoffen durchgeführt werden (Kunststoffe, Holz, verschiedene Metalle).

2. Gefahren und Einwirkungen bei der Bedienung von Ständerbohrmaschinen
Durch unsachgemäßes Bedienen und Arbeiten kann es zu Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen kommen, z. B. durch:
- Aufwickeln von langen Haaren, Handschuhen, Kleidungsstücken und Schmuck an rotierenden Bohrern oder Bohrfuttern,
- herumschlagende Werkstücke,
- Späne oder scharfkantige Werkstücke,
- Lärm,
- Kontakt mit Kühlschmierstoffen oder Bohrölen.
3 Schutzmaßnahmen
An Ständerbohrmaschinen dürfen nur Personen arbeiten, die für die Tätigkeit unterwiesen wurden. Sonst besteht die Gefahr, dass sich die bedienende Person durch Unkenntnis verletzt oder Maschinen oder Produkte zerstört werden. Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen sind an Ständerbohrmaschinen notwendig:
- Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Das heißt: die Beschäftigten dürfen diese nur entsprechend der Unterweisung einsetzen und bedienen.
- Die Ständerbohrmaschine ist vor jeder Benutzung auf betriebssicheren Zustand zu prüfen, z. B. auf äußere Beschädigungen, lockere Befestigungen, ungewöhnliche Geräusche im Leerlauf.
- Vor dem Einschalten müssen der Bohrer und das Bohrfutter auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
- Vorhandene Schutzeinrichtungen (z. B. automatisch mitlaufende Einhausung des Bohrfutters) müssen leichtgängig sein und dürfen nicht demontiert werden.
- Ist die Maschine defekt oder weist sie Mängel auf, darf sie nicht in Betrieb genommen werden. Bei Gefahr oder wenn sie nicht richtig funktioniert, muss die Maschine sofort abgeschaltet werden. Für die Beseitigung der Störung ist der/die Vorgesetzte im Kundenbetrieb zu benachrichtigen. Beschäftigte dürfen Störungen nur dann beseitigen, wenn sie vom Kundenbetrieb speziell dafür unterwiesen wurden. In allen anderen Fällen dürfen nur die Fachkräfte vor Ort die Störung beheben.
- Werkstücke dürfen niemals von Hand gehalten werden. Es müssen Einspannvorrichtungen verwendet werden.
- Werkzeug und Werkstück dürfen nur bei Stillstand der Maschine gewechselt werden.

- Späne dürfen niemals mit der Hand, mit Putzwolle oder mit Lappen entfernt werden. Geeignet ist ein Handbesen. Das Abblasen mit Druckluft ist unzulässig, da die Späne nur am Arbeitsplatz verteilt werden und Bohröl oder Kühlschmiermittel als Aerosol in der Atemluft verteilt wird. Außerdem tritt eine deutliche Lärmbelastung auf.
- Die Beschäftigten müssen ihre vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung tragen. Das können Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und bei langen Haaren Haarnetz oder Kopfbedeckung sein.
- Niemals dürfen Handschuhe bei Arbeiten an einer Ständerbohrmaschine getragen werden.
- Die Beschäftigten müssen eng anliegende Kleidung tragen. Ärmel müssen nach innen umgeschlagen werden. Schals und Halstücher sind lebensgefährlich!
- Während der Arbeiten ist das Tragen von Schmuck, z. B. Ringe, Ketten, Armbanduhren, nicht erlaubt.