Persönliche Schutzausrüstung bei Metallbearbeitung
Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Anwendungsbereich, Tragedauer | Kennzeichnung | Bemerkungen |
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Schutzhandschuhe | Umgang mit Blechen, Spänen und scharfkantigen Werkstücken, Messer | nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Dreh-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen | |
Schutzhandschuhe | Umgang mit Ölen, Lösemitteln | das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen | |
Sicherheitsschuhe | immer | S 2 | bei Verschleiß austauschen |
Schutzbrille | Trennschleifen, Schleifen, Polieren | Gestellbrille mit Seitenschutz | Gläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen |
Gehörschutz | Schleifen, Trennschleifen, Blechumformung, Lärmbereich > 80 db(A)zur Verfügung stellen, Tragepflicht bei > 85 dB(A) | Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschutz | bei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen Arbeitsmedizinische Vorsorge im Lärmbereich |