Persönliche Schutzausrüstung bei Metallbearbeitung

Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Anwendungsbereich, TragedauerKennzeichnungBemerkungen
SchutzhandschuheUmgang mit Blechen, Spänen und scharfkantigen Werkstücken, Messer
Schutzhandschuhkennzeichen gegen mechanische Gefahren
nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Dreh-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen
SchutzhandschuheUmgang mit Ölen, Lösemitteln
Schutzhandschuhkennzeichen gegen chemische Gefahren
das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen
SicherheitsschuheimmerS 2bei Verschleiß austauschen
SchutzbrilleTrennschleifen, Schleifen, PolierenGestellbrille mit SeitenschutzGläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen
GehörschutzSchleifen, Trennschleifen, Blechumformung, Lärmbereich
> 80 db(A)zur Verfügung stellen, Tragepflicht bei
> 85 dB(A)
Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschutzbei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Lärmbereich

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