Abstellen des Gabelstaplers

1. Wo abstellen?

Gabelstapler müssen so abgestellt werden, dass sie kein Hindernis auf Verkehrs- oder Fluchtwegen darstellen.

Der Gabelstapler darf die Zugänge zu sicherheitstechnischen Einrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, nicht verstellen.

Gabelstapler sollten grundsätzlich nicht auf geneigten Flächen abgestellt werden. Lässt sich dies nicht vermeiden, müssen sie zusätzlich durch Unterlegkeile gesichert werden.

Gabelstapler

2. Wie abstellen?

Die fahrende Person muss

  • das Lastaufnahmemittel, mit oder ohne Last, in die tiefste Stellung fahren,
  • den Gabelstapler gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern (durch Betätigen der Feststellbremse),
  • bei Gabelstapler mit Hubmast-Neigeeinrichtungen die Gabel mit den Spitzen nach unten neigen,
  • den Antriebsmotor abstellen,
  • den Gabelstapler gegen unbefugtes Benutzen sichern (zum Beispiel durch Abziehen des Zündschlüssels).

3. Flurförderzeuge/Gabelstapler – allgemeine Informationen

Informationen zu Bauart, Unfallursachen und Allgemeines zum Fahren mit dem Stapler.