Fahren mit dem Gabelstapler im öffentlich zugänglichen Betriebs-/Werksgelände
1. Voraussetzungen
Für Gabelstapler, die im öffentlich zugänglichen Betriebs-/Werksgelände verkehren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen im öffentlichen Straßenverkehr und auch die zusätzlichen behördlichen Bestimmungen für den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum. Betriebs-/Werksgelände sind öffentlich, wenn sie von jedermann ungehindert benutzt werden können, also auch Parkplätze und Verkaufsflächen vor dem Unternehmen.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Verkehrsflächen von Betrieben, wenn die Flächen für die Allgemeinheit zugänglich sind, z. B. Baumarktparkplatz
- Wege auf Betriebsgeländen, wenn diese allgemein zugänglich sind
- Recyclinghöfe während der Öffnungszeiten
- Der Öffentlichkeit zugängliche Firmenparkplätze
- Verkehrsflächen bei allgemeiner Zugänglichkeit, auch wenn eine Umzäunung oder Schranke gegeben ist, aber keine Zugangskontrolle, z. B. Pförtner, Sicherheitsdienst stattfindet.
Um mit einem Gabelstapler im öffentlich zugänglichen Betriebs-/Werksgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum fahren zu dürfen ist eine behördliche Erlaubnis beziehungsweise eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung gemäß StVO/StVZO erforderlich. Diese sind immer auf Geräte bezogen. Die Ausnahmegenehmigug gilt nur für einen festgelegten definierten Bereich und hat eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Diese kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde immer wieder verlängert werden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin muss die Genehmigung beim Fahren mitführen. Die Bedienpersonen müssen diesbezüglich unterwiesen werden.
Wird ein Gabelstapler im öffentlich zugänglichen Betriebs-/Werksgelände eingesetzt, muss er gemäß den Auflagen der Erlaubnis ausgerüstet sein und betrieben werden.
Unter anderem kann festgelegt sein:
- Scheinwerfer
- Blinker
- Warnblinkanlage
- Bremslichter
- Rückstrahler
- Außenspiegel
- Reifen mit Profil

Zusätzlich sind die behördlichen Auflagen aus der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung zum Betrieb zu beachten, zum Beispiel:
- Fahren nur bei Tageslicht
- Schild mit Name und Anschrift des Halters an beiden Längsseiten des Gabelstaplers
- Geschwindigkeitsschild, z. B. 20 km/h
- Schutzvorrichtung zum Abdecken der Gabelzinkenspitzen bei Leerfahrten
- Maximale Abmessungen der Beladung gegen Sichteinschränkung
- Begleitperson (zu Fuß gehende Personen mit weiß-rot-weißer Fahne) zur Unterstützung des Gabelstaplerfahrers/der Gabelstaplerfahrerin
2. Fahrerlaubnis
Zusätzlich ist neben der Ausbildung als Fahrer oder Fahrerin für Flurförderzeuge und der schriftlichen Beauftragung eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.
Eine Übersicht:
Fahrerlaubnisklasse Alt | Fahrerlaubnisklasse Neu | Zulässiges Gesamtgewicht des Staplers (kg) | Zulässige Höchstgeschwindigkeit (km/h) | Zulässige Anhängerlast (kg) |
---|---|---|---|---|
Frei | Frei | Keine Begrenzung | 6 km/h | Keine Begrenzung |
5*) oder 3 | L | Keine Begrenzung | 25 km/h | Keine Begrenzung |
3 | B | 3500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
3 | BE | 3500 kg | Keine Begrenzung | Über 750 kg |
3 | C1 | 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
2 | C | Über 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
– | D | Über 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
– | T | Keine Begrenzung | 40 km/h | Keine Begrenzung |
Zusammenfassung
Bei einer Überlassung zum Gabelstaplerfahren auf öffentlich zugänglichen Betriebs-/Werksgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum muss geklärt werden:
- In welchem Bereich soll gefahren werden, z. B. öffentliches zugängiges Werksgelände, Parkplatz, Straße?
- Gewicht des Staplers, Anhängelasten, Höchstgeschwindigkeit?
- Welche Fahrerlaubnisklasse benötigt der oder die überlassene Staplerfahrer/in?
- Ist eine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung vorhanden, wird unser Mitarbeiter oder unsere Mitarbeiterin gemäß den Auflagen der Erlaubnis im Kundenbetrieb unterwiesen. Vor dem Fahren werden ihm oder ihr diese Dokumente ausgehändigt.
- Schriftlicher Fahrauftrag - ausgestellt vom Kundenbetrieb (gilt zwar immer aber in diesem Fall ist er besonders wichtig).
Sehr empfehlenswert ist es, die wichtigen Punkte zu dokumentieren.
3. Flurförderzeuge/Gabelstapler – allgemeine Informationen
Informationen zu Bauart, Unfallursachen und Allgemeines zum Fahren mit dem Stapler.