Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit

1. Angebot für eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit

Einschränkungen des Sehvermögens führen - neben mangelhafter Gestaltung des Arbeitsplatzes - zu einer erhöhten Belastung der Beschäftigten bei Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz. Folgen sind nicht nur sinkende Leistung und schnellere Ermüdung, sondern auch Gesundheitsbeschwerden mit Symptomen, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen sowie Flimmern vor den Augen.

Um unnötige visuelle Belastungen bei der Tätigkeit am Bildschirm zu vermeiden, ist es notwendig den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit anzubieten.

In der Beratung kann dem/der Beschäftigten auch eine Untersuchung des Sehvermögens angeboten werden. Bei der Untersuchung erfolgt die Beurteilung des Sehvermögens und eine Beratung der Beschäftigten auch zu geeigneten Brillen am Bildschirmarbeitsplatz. Sie ermöglicht darüber hinaus eine umfassende Beratung der Beschäftigten in allen weiteren Gesundheitsfragen bei der Bildschirmarbeit.

Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ist festgelegt, dass die Vorsorge den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen vor Aufnahme der Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen anzubieten ist. Die Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Sollten Beschäftigte dieses Angebot ablehnen, können sie dennoch an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sein.

Praxishinweis

Das Angebot der Vorsorge ist zwingend schriftlich zu dokumentieren.

2. Weitere Informationen