Hautschutz
1. Allgemeine Grundsätze
Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Sie schützt den Organismus nach außen und reguliert den Wärmehaushalt. Sie ist Sinnesorgan für den Tastsinn und spielt eine wichtige Rolle bei der Kommunikation (z. B. Erröten der Haut bei Schamgefühl). Die äußerste Schicht der Haut ist dabei nur 0,02 mm dick. Unter anderem schaden Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung, Chemikalien oder extreme Temperatur der Haut:
- Das ständige Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen über längere Zeiträume kann die Haut durch Aufweichung und Schweißzersetzung schädigen. Eine ähnliche Wirkung hat häufiges Arbeiten in Wasser, Putzwasser oder häufiges Händewaschen. Durch die damit verbundene Herabsetzung der Schutzfunktion können Krankheitserreger und Gefahrstoffe leichter aufgenommen werden und gegebenenfalls chronische Hauterkrankungen hervorgerufen werden. Auch die Anfälligkeit für Verletzungen nimmt zu.
- Durch Kontakt mit Gefahrstoffen können akute Hautschäden, aber auch chronische Hautleiden verursacht werden.
2. Hautschutzmaßnahmen
Folgende Maßnahmen dienen dem Schutz der Haut:
- Längeren Kontakt der Haut mit wässrigen Lösungen vermeiden.
- Feucht- und Trockenarbeit möglichst abwechseln.
- Bei der Arbeit an Händen und Unterarmen keinen Schmuck tragen.
- Die zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe tragen.
- Bei längeren Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwenden.
- Keine Handschuhe verwenden, die innen noch feucht sind. Unterziehhandschuhe regelmäßig reinigen lassen.
- Den Hautschutzplan beachten. Dieser informiert darüber, wie die Hände bei welchen Tätigkeiten mit welchen Produkten am besten geschützt, gereinigt und gepflegt werden können.
- Vor der Arbeit Hautschutzcreme auftragen.
- Nach der Arbeit Pflegecreme verwenden.
- Bei Feuchtarbeit ist arbeitsmedizinische Vorsorge zu beachten. Je nach Dauer und Art der Tätigkeit kann dies eine Angebots- oder eine Pflichtvorsorge sein. Weitere Informationen sind der Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen oder können beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin erfragt werden.
- Erste Anzeichen von Hautschäden oder Veränderungen nicht ignorieren und betriebsärztlich abklären lassen.
3. Vorbeugender Hautschutz
Vorbeugender Hautschutz besteht aus drei Komponenten und ist dem Hautschutzplan zu entnehmen.
Hautschutzplan
Die genaue Anwendung von Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln wird in einem Hautschutzplan festgelegt. Der Hautschutzplan befindet sich meistens an den Waschgelegenheiten. Daneben befinden sich in der Regel die benötigten Reinigungs- und Pflegemittel. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsaufnahme anhand des Hautschutzplans über den Einsatz der Mittel unterwiesen werden.

- Der Hautschutz ist auf die verwendeten Arbeitsstoffe speziell abgestimmt und schützt direkt vor deren Einflüssen. Hautschutzmittel werden vor der Arbeit und nach jedem Händewaschen auf die saubere und abgetrocknete Haut aufgetragen.
- Eine möglichst schonende Hautreinigung, welche die Haut von Verunreinigungen befreit. Sie wird nach der Tätigkeit und vor Pausen durchgeführt. Harte Bürsten, scharfe oder aggressive Hautreiniger säubern zwar schnell, schädigen aber die Haut und sollten daher vermieden werden.
- Die Hautpflege ist nur nach Beendigung der Tätigkeit durchzuführen. Sie hilft der Haut, sich zu regenerieren.
Ein Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird. Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut. Das Hautschutzmittel sollte die Hände komplett wie ein Handschuh umschließen. So geht es:
Richtige Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln am Beispiel der Hände.
- Betroffene Hautstellen vor dem Auftrag reinigen und gut trocknen.
- Hautschutz- und Hautpflegemittel in ausreichender Menge (z. B. Haselnussgröße) auf die betroffenen Hautstellen auftragen.
- Hautschutz- und Hautpflegemittel mit den Handrücken beider Hände möglichst gleichmäßig verteilen.
- Hautschutz- und Hautpflegemittel mit den Fingern der einen Hand in den Fingerzwischenräumen der anderen Hand verreiben.
- Hautschutz- und Hautpflegemittel sorgfältig auf die Bereiche Nagelbett, Nagelfalz, Fingerkuppen und Handgelenke verteilen.
- Verbleibende Reste der Hautschutz- und Hautpflegemittel in den Handflächen verreiben.

4. Praxishinweis
Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen steht kein universelles Mittel zur Verfügung. Hautschutz- und Hautreinigungsmittel müssen immer auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt werden. Dies ist z. B. davon abhängig, ob die gefährdenden Stoffe wasserlöslich oder wasserunlöslich sind.
Bei der Erstellung des Hautschutzplans unterstützt im Einsatzbetrieb der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Diese beraten auch bei Fragen zum geeigneten Hautschutz. Informationen zum Hautschutzplan können auf Ebene der Arbeitsmedizin zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen ausgetauscht werden.
5. Weitere Informationen
Arbeitsmedizinische Vorsorge kann relevant werden, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit Hautgefährdung durchführen.