Arbeiten an Elektrofahrzeugen

1. Allgemeines

An den Hochvoltsystemen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen dürfen nur Personen mit speziellen Kenntnissen arbeiten. Für Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen sind Kfz-Mechatroniker und Kfz-Mechatronikerinnen mit einer Ausbildung nach 2013 qualifiziert. Für Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen bedürfen auch sie einer weiteren Qualifizierung.

Es wird zwischen zwei Einsatzbereichen unterschieden: vor und nach dem Start der Produktion von Serienfahrzeugen. Einsatzbereiche vor dem Start der Produktion sind in der Regel bei den Fahrzeugherstellern zu finden, Einsatzbereiche nach dem Start der Produktion in Kfz-Werkstätten.

2. Gefährdungen

Durch die erhöhte elektrische Energie im Hochvoltsystem ergibt sich eine deutlich höhere elektrische Gefährdung als bei Arbeiten an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Hier können bleibende Körperschäden oder der Tod durch elektrischen Schlag die Folge von Unfällen sein.

Die Hauptgefährdungen bei Arbeiten an Hochvoltanlagen gehen von Lichtbögen und Kurzschlüssen aus.

Unter Spannung stehende HV-Komponenten
Unter Spannung stehende HV-Komponenten Quelle: DGUV I 209-093

3. Schutzmaßnahmen

An Hochvoltanlagen dürfen nur “Fachkundige Personen Hochvoltsysteme” oder unter deren Aufsicht “Fachkundig unterwiesene Personen” arbeiten. Die Fachkunde ist in verschiedene Stufen unterteilt, angefangen von der “sensibilisierten Person” bis hin zu “fachkundigen Personen für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Anlagen”. Mit dem Einsatzbetrieb ist die Qualifikation auf die auszuführende Tätigkeit der überlassenen Personen abzustimmen.

Die Qualifikationsstufen finden sich in der DGUV Information “Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen” (DGUV I 209-093).

a) Sensibilisierte Person

Sensibilisierte Personen dürfen Servicearbeiten ausführen, deren elektrische Gefährdung mit dem Bedienen durch den Fahrer oder die Fahrerin vergleichbar ist.

b) Fachkundig unterwiesene Person

Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen. Dazu zählen zum Beispiel Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren, Arbeiten neben den HV-Leitungen an der Lenkung, dem Verbrennungsmotor, den Achsen usw. sowie Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC).

Der zeitliche Umfang für die Unterweisung muss je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 2 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten betragen.

c) Fachkundige Person

Arbeiten an unter Spannung stehende HV-Komponenten
Arbeiten an unter Spannung stehende HV-Komponenten Quelle: DGUV I 209-093

Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur “Fachkundigen Person Hochvoltsysteme” (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den “Fünf Sicherheitsregeln” (siehe unten) und den Herstellerangaben herzustellen.

Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden!

Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an spannungsfreien Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten.

d) Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Anlagen

Mit der Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben.

Spannungsprüfung an einer HV-Komponente
Spannungsprüfung an einer HV-Komponente Quelle: DGUV I 209-093

Mit Arbeiten am HV-System darf erst begonnen werden, wenn Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Kurzschlüsse und Störlichtbögen umgesetzt wurden.

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Daher ist vor Beginn der Arbeiten der spannungsfreie Zustand herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen.

Einhalten von mindestens der ersten drei der 5 Elektroregeln

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Spannungsfreiheit feststellen
Spannungsfreiheit feststellen Quelle: DGUV I 209-093
Beispiel für die Abdeckung benachbarter unter Spannung stehender Teile
Beispiel für die Abdeckung benachbarter unter Spannung stehender Teile Quelle: DGUV I 209-093