Automatische Gaslöschanlagen

1. Stationäre Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen

In großen Rechenzentren und Server-Räumen sind oft ortsfeste stationäre Löschanlagen installiert. Als Löschmittel dienen dabei saustoffverdrängende Gase wie Kohlendioxid, Stickstoff oder Edelgase.

Nach einer Flutung entsprechender Räume führt ein Aufenthalt darin zumindest zu Gesundheitsschäden, bei höheren Konzentrationen des gefluteten Gases besteht Lebensgefahr.

Löschanlage im Doppelboden
Löschanlage im Doppelboden
Löschanlage an der Decke
Löschanlage an der Decke

2. Gefährdungen

Verdrängung des Luftsauerstoffs

Bei einer Konzentration von weniger als 15 % Sauerstoff in der Luft besteht Erstickungsgefahr.

Gesundheitsgefahren durch die eingesetzten Gase

Je nach Konzentration oder Gemisch können diese Stoffe betäubend oder erregend wirken.

3. Schutzmaßnahmen

  • Löschbereiche müssen eine akustische Alarmanlage haben.
    Sensor und Alarmanlagen
    Sensor und Alarmanlagen
  • In Bereichen, in denen die akustischen Signale nicht sicher wahrgenommen werden können, sind zusätzlich optische Alarmmittel (Blitzleuchten) installiert.
  • Durch eine Verzögerungseinrichtung muss sichergestellt sein, dass im Raum befindliche Personen ausreichend Zeit haben, diesen zu verlassen, bevor die Räume durch eine Löschanlage geflutet werden.
  • Geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn diese gründlich belüftet worden sind und eine Freigabe durch eine beauftragte Person oder durch die Feuerwehr erfolgt ist.
  • Bis dahin müssen Leuchtzeichen an den Zugängen oder Absperrungen sicherstellen, dass unbefugte Personen diese Räume nicht betreten können.
    Warnzeichen an den Zugängen
  • Zum Beispiel bei Arbeiten in Doppelböden, bei denen die Löschanlage versehentlich durch Staubaufwirbelungen ausgelöst werden kann, muss vor Betreten sichergestellt sein, dass die Löschanlage ausgeschaltet ist.
  • Alle Beschäftigtenn, die Zutritt zu den entsprechenden Räumen haben sind vor Aufnahme der Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen anhand einer zu erstellenden Betriebsanweisung zu unterweisen.