Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

1. Warum braucht man evtl. eine Bildschirmbrille?

Im Verlauf eines Arbeitstages können Ermüdungserscheinungen der Augen auftreten. Die Folgen können Kopfschmerzen, Augenbrennen oder Augentränen sein. Diese Beschwerden entstehen insbesondere dann, wenn ein unzureichend korrigiertes Sehvermögen vorliegt. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Brille die vorhandene Sehschwäche nicht mehr voll ausgleicht.

Mann mit Brille am Bildschirmarbeitsplatz

Nach Erfahrungen von Arbeitsmedizinern/Arbeitsmedizinerinnen und Augenärzten/Augenärztinnen haben etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen ein nicht ausreichendes beziehungsweise nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen, ohne dass ihnen dieses vorher aufgefallen wäre. Die Ursache hierfür liegt zum Teil in der mit dem Alter nachlassenden Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich (Akkommodation).

Grundsätzlich tragen die am Bildschirm arbeitenden kurz- oder weitsichtigen Beschäftigten dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben. Ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren können wegen der abnehmenden Akkommodationsfähigkeit Sehhilfen für den Nahbereich (Bildschirmabstand) erforderlich werden.

2. Wie erhält man eine Bildschirmbrille?

Nichtbrillenträger/Nichtbrillenträgerinnen

Stellt der Betriebsarzt/die Betriebsärztin bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wegen der Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz gemäß ArbMedVV eine eingeschränkte Sehschärfe fest, muss der/die Beschäftigte zunächst dafür sorgen, dass er/sie eine korrekt angepasste Brille für den täglichen Bedarf erhält. Falls der/die Beschäftigte mit dieser Brille trotz ergonomischer Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes Probleme bei seiner/ihrer Tätigkeit hat, muss eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille ärztlich verordnet werden.

Brillenträger/Brillenträgerinnen

Falls bei Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge wegen der Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz gemäß ArbMedVV ergibt, dass ihre korrekt angepasste Brille am Bildschirmarbeitsplatz nicht geeignet ist, ist eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig.

Ermittlung des Bedarfs

Entscheidend für die Ermittlung des Bedarfs für eine spezielle zusätzliche Sehhilfe und ihre korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist die Berücksichtigung

  • des Sehabstandes zu Tastatur und Bildschirm,
  • der noch vorhandenen Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich.

Arten von Sehhilfen

Je nach Arbeitsaufgabe kommen verschiedene Arten von speziellen Sehhilfen in Betracht:

  • Einstärkengläser
  • Zweistärkengläser
  • Gleitsichtgläser

Wer trägt die Kosten?

Die im erforderlichen Umfang entstehenden Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, deshalb bleibt sie Eigentum des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist ein personenbezogenes Arbeitsmittel. Deshalb ist die Beschaffung im Vorfeld mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin abzustimmen.

3. Weitere Informationen