Treppen

1. Anforderungen an Treppen

Treppen

  • sind gefährlicher als ebene Verkehrswege im Betrieb.
  • müssen ab mehr als 3 Stufen einen Handlauf bzw. ein Geländer haben.
  • müssen einen rutschfesten Stufenbelag haben.
  • müssen ausreichend beleuchtet sein.
  • dürfen nicht zugestellt werden.
Mitarbeiter auf Treppe mit Handlauf

2. Die Folgen von Treppenstürzen

  • Stürze auf Treppen und Stufen führen zu schwerwiegenderen Verletzungen als Stürze auf ebenem Boden.
  • Nach der Unfallstatistik der DGUV ereignen sich jährlich sehr viele Unfälle an oder auf Treppen. Davon führen zahlreiche zu bleibenden Körperschäden.

3. Die Ursachen von Treppenstürzen

Mann rennt telefonierend die Treppe hoch

Treppenstürze können unterschiedliche Ursachen haben. Oft sind es leicht vermeidbare Kleinigkeiten, die zum Unfall führen:

  • Zu hastiges Gehen und Laufen auf der Treppe
  • Nicht Benutzen des Handlaufs
  • Überspringen oder Auslassen von Treppenstufen
  • Transportieren von Gegenständen, die einem die Sicht nehmen
  • Bauliche Mängel: ausgebrochene Stufenkanten, unterschiedliche Stufenmaße, fehlende Geländer, fehlende Handläufe
  • Verschmutzte oder nasse Treppenstufen
  • Dauerhaft zugestellte Treppen
  • Kurz liegen oder stehen gelassene Gegenstände (Kehrblech, Besen, Putzeimer, Putzmittel)
  • Schlecht beleuchtete Treppen
  • Schuhe mit zu glatten Sohlen oder zu hohen Absätzen
  • Telefonieren oder Tippen auf dem Handy usw.

4. Handlauf und Geländer

  • Treppen mit mehr als 3 Stufen müssen einen Handlauf haben.
  • Treppen mit mehr als 1,5 m Stufenbreite müssen an beiden Seiten Handläufe haben.
  • Die freien Seiten der Treppe, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen mit einem Geländer gesichert sein.
  • Die Geländerhöhe muss ausreichend Schutz gegen Absturz bieten und mindestens 1,0 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen.
Handlauf einer Treppe

5. Weitere Informationen