Umgang mit Reinigungsmitteln

1. Reinigungschemikalien allgemein

Die meisten Reinigungsmittel bestehen aus Wasser mit fettlösenden Stoffen (Tensiden), aber es gibt auch Reinigungsmittel, die Lösemittel enthalten. Aufgrund der entfettenden Wirkung von Reinigern wird bei Hautkontakt auch die Haut entfettet. Dies kann dauerhaft zu trockener und rissiger Haut führen, so dass diese anfälliger für Infektionen und Allergien wird. Die regelmäßige Verwendung von Hautschutzcremes kann dies verhindern. Die genaue Anwendung von Hautreinigungs- und Pflegemitteln wird in vielen Betrieben in einer Tabelle – dem so genannten Hautschutzplan – in der Nähe der Waschbecken ausgehängt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kann über die Verwendung von Hautschutzcremes beraten.

Reinigungsmittelspender

2. Reiniger auf Wasserbasis

Reiniger auf Wasserbasis sind die bei der Reinigung am häufigsten verwendeten Chemikalien. Sie werden entweder gebrauchsfertig beschafft oder müssen von der anwendenden Person mit Wasser zu einer gebrauchsfertigen Lösung gemischt (verdünnt) werden.

Regal mit Reinigungsmitteln

Der Umgang mit Reiniger auf Wasserbasis bringt folgende Gefährdungen mit sich:

  • Reiniger entfetten die Haut.
  • Heiß angewendete Reinigungsmittel können Verbrühungen verursachen.
  • Werden zur Reinigung Hochdruckreiniger verwendet, so entsteht ein Aerosol, das Beschäftigte einatmen können. Durch den hohen Druck, mit dem die Flüssigkeit aus dem Gerät austritt, können Verletzungen verursacht werden, wenn der Strahl auf Menschen trifft.
  • Säure- oder laugenhaltige Reiniger können die Haut und die Augen reizen oder verätzen.

Zum Schutz sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Die Beschäftigten müssen im Kundenbetrieb anhand der Betriebsanweisung des Reinigers über dessen gefährliche Eigenschaften und anzuwendende Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
  • Bei der Verwendung von säure- oder laugenhaltigen Reinigungsmitteln muss auf eine ausreichende Belüftung geachtet werden. Ist dies nicht möglich, muss ggf. eine Absaugung oder Atemschutz verwendet werden.
  • Beim Ansetzen der gebrauchsfertigen Mischung von Reinigungsmitteln muss die Dosieranleitung beachtet werden.
  • Verschiedene Reiniger dürfen keinesfalls gemischt werden, da es zu unkontrollierten Reaktionen kommen kann.
Beispiel einer Betriebsanweisung
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  • Der Hautkontakt – insbesondere mit Konzentraten – muss durch das Benutzen von chemikalienbeständigen Schutzhandschuhen vermieden werden. Leder- oder Stoffhandschuhe dürfen nicht eingesetzt werden.
Schutzhandschuhe
  • Bei der Verwendung von Reinigungsmitteln, die ätzend wirken oder anderweitig die Augen schädigen können, muss eine dicht schließende Schutzbrille oder Gesichtsschutz benutzt werden.
Schutzbrille
  • Reinigungsmittel dürfen grundsätzlich nicht zur Reinigung der Hände verwendet werden, da dabei die Haut geschädigt wird. Vor dem Umgang mit Reinigern sollte eine schützende Hautcreme verwendet werden. Zur Reinigung der Haut sind Hautreinigungsmittel geeignet. Nach der Reinigung der Hände sind diese mit einer rückfettenden Creme zu pflegen.
Handwaschpaste
  • Bei Arbeiten mit Hochdruckreinigern sind Sicherheitsgummistiefel, Schürze, Schutzhandschuhe, Augen- oder Gesichtsschutz erforderlich. Ggf. muss zusätzlich Atemschutz (mind. Partikelfilter) getragen werden.
Mitarbeiter mit Hochdruckreinigungsgerät

3. Reiniger auf Lösemittelbasis (Kaltreiniger)

Das Hauptanwendungsgebiet von Reinigern auf Lösemittelbasis ist der industrielle Bereich, um Verschmutzungen, Fette o. Ä. von Maschinen, Geräten oder Werkstücken zu entfernen. Reiniger auf Lösemittelbasis lösen viele organische Stoffe wie Fette, Öle, Harze, Lacke, Bitumen, Gummi oder Kunststoffe. Unter Hitzeeinwirkung (Zigarettenglut, Schweißarbeiten etc.) zersetzen sie sich zu giftigen und reizenden aggressiven Stoffen oder entzünden sich.

Besondere Gefährdungen durch Reiniger auf Lösemittelbasis:

  • Reiniger auf Lösemittelbasis werden vor allem über die Atemwege und die Haut aufgenommen. Bei hohen Konzentrationen können Schwindel, Kopfschmerzen und Rauschzustände die Folge sein. Langfristig können Leber und Nieren geschädigt werden.
  • Einige Reiniger sind brennbar und können mit der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
  • Reiniger auf Lösemittelbasis dürfen nicht großflächig versprüht werden. Die dadurch entstehenden Aerosole gefährden die Beschäftigten.

Besondere Schutzmaßnahmen, die bei der Verwendung von Reinigern auf Lösemittelbasis zusätzlich zu treffen sind:

  • Es darf wegen der Brandgefahr und der Möglichkeit der Entstehung giftiger Stoffe bei der Arbeit nicht geraucht werden.
  • Vor Pausen sind die Hände zu reinigen.
  • Haut- und Augenkontakt muss durch Tragen chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz unbedingt vermieden werden.
  • Können die Arbeitsplatzgrenzwerte trotz Lüftung und/oder Absaugung nicht eingehalten werden, muss den Beschäftigten ein Atemschutzgerät zur Verfügung gestellt werden.

4. Hygiene

Bei Reinigungsarbeiten sind wegen der verwendeten Reinigungsmittel und vor allem wegen der zu beseitigenden Verschmutzungen besondere hygienische Schutzmaßnahmen notwendig. Dadurch soll verhindert werden, dass Gefahrstoffe über die Atemwege und den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden.

Bei allen Arbeiten ist eine Schwarz-Weiß-Trennung der Kleidung empfehlenswert. Das heißt, Arbeits- und Straßenkleidung sind in getrennten Spinden aufzubewahren. Vor Arbeitsbeginn wird die Arbeitskleidung angezogen, beim Verlassen der Arbeitsstelle ausgezogen und gegen die Straßenkleidung getauscht. Die Arbeitskleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden.

Während der Arbeit darf nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden. So wird verhindert, dass Schadstoffe “mitgegessen” werden oder sich an der Zigarettenglut zersetzen können und die giftigen und reizenden Zersetzungsprodukte eingeatmet werden. Vor dem Betreten der Pausen- und Sozialräume sind die Hände und ggf. das Gesicht gründlich zu waschen. Auch so kann verhindert werden, dass Schadstoffe über den Umweg von Nahrung und Getränken aufgenommen werden.

5. Weitere Informationen