Mitgänger-Flurförderzeuge

1. Mitgänger-Flurförderzeuge

Mitgänger-Flurförderzeuge sind Flurförderzeuge mit elektrischem Antrieb, die durch eine mitgehende Person gesteuert werden. Umgangssprachlich werden diese als “Elektro-Ameise” bezeichnet.

Mitgänger-Flurförderzeuge werden über eine Deichsel mit Steuereinrichtung gesteuert. Im Deichselkopf ist ein Nottaster eingebaut, der beim Auftreffen auf den Körper die Fahrbewegung abschaltet oder auf die entgegengesetzte Fahrtrichtung umschaltet.

Lkw und Person mit Mitgeängerflurförderzeug auf Laderampe

Antriebsräder bzw. Stützräder müssen innerhalb des Rahmens des Flurförderzeugs angebracht oder durch Fußabweiser gesichert sein, damit sich Benutzer/Benutzerinnen die Geräte nicht über die eigenen Füße fahren können.

Müssen beim Transport längere Strecken zurückgelegt werden, bietet sich der Einsatz eines Mitgänger-Flurförderzeugs mit zusätzlicher Fahrerstandplattform an. Das Fahren auf der Fahrerstandplattform erfordert einen zusätzlichen Befähigungsnachweis. Im Mitgängerbetrieb werden Plattform und Flankenschutz in das Flurförderzeug eingeklappt.

Person und Mitgeängerflurförderzeug mit Hubgerüst

Bei Mitgänger-Flurförderzeugen mit Hubeinrichtung dürfen in der Regel keine Arbeitsbühnen verwendet werden, außer dies ist gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers vorgesehen.

2. Anforderungen an die Bediener/Bedienerinnen

Flurförderzeuge mit Fahrerstand und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (übliche Bezeichnung: Schnellläufer) dürfen nur von Fahrern/Fahrerinnen gesteuert werden, die wie Gabelstaplerfahrer/-fahrerinnen

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben und
  • schriftlich beauftragt sind.
Person auf Fahrerstandplattform des Mitgeängerflurförderzeug auf Laderampe

Eine besondere Ausbildung, wie sie für das Steuern von Gabelstaplern gefordert wird, kann beim Betrieb von Geräten ohne Fahrerstand entfallen. Die Einweisung am Gerät und eine umfassende Unterweisung müssen jedoch erfolgen. Beschäftigte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmen dafür beauftragt sind.

3. Benutzungs- und Sicherheitshinweise

Es ist zu beachten, dass die schmalen Geräte nur eine geringe Standsicherheit besitzen. Zum Transport und zum Ein- und Auslagern (vor allem in größeren Höhen) ist daher ein ebener Boden erforderlich. Der Schwerpunkt der Last sollte sich mittig zwischen den Gabelzinken befinden.

Die Benutzer/Benutzerinnen müssen mit den örtlichen Gegebenheiten und Verkehrswegen vertraut sein. Nur wer die örtlichen Gegebenheiten und Verkehrswege kennt, kennt auch die Gefahrstellen und kann rechtzeitig reagieren – z. B. die Geschwindigkeit drosseln – um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

Vor Arbeitsbeginn und während des Betriebs muss der Benutzer/die Benutzerin auf sichtbare Mängel achten und die Funktionen prüfen. Werden Mängel festgestellt darf das Flurförderzeug nicht benutzt werden. Der Mangel ist dem Vorgesetzten zu melden. Hier sollte vor allem der Zustand der Hubeinrichtung (Dichtigkeit) und die Beschaffenheit der Batterien und Batteriegehäuse (mechanische Beschädigung) überprüft werden.

Person prüft Mitgänger-Flurförderzeug auf sichtbare Mängel

Es muss eine entsprechende Unterweisung für die korrekte Nutzung einer Batterieladestation und das Auffüllen der Batterien mit destilliertem Wasser erfolgen. Üblicherweise ist eine Schnellkupplung wie bei einem Gartenschlauch an den Batterien vorhanden. Sollten die Batterien diese Sicherheitseinrichtung nicht haben, besteht die Gefahr, dass Batteriesäure beim Auffüllvorgang aus den geöffneten Kammern spritzt. Deshalb müssen eine Schürze, Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille getragen werden.

Bei Arbeiten mit Mitgänger-Flurförderzeugen sind immer Sicherheitsschuhe zu tragen.

Die Lasten dürfen nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen, nicht an Sicherheits- oder Betriebseinrichtungen, die jederzeit zugänglich sein müssen, abgestellt werden.

Rückwärtsgehen sollte möglichst vermieden werden, damit der Benutzer/die Benutzerin nicht zwischen Gerät und Hindernis eingequetscht wird. Im besten Fall zieht der Benutzer/die Benutzerin das Gerät hinter sich her, um freie Sicht nach vorne zu haben. Beim Rangieren darf sich der Benutzer/die Benutzerin nicht zwischen Deichselkopf und Gerät befinden. Bei Gefälle muss immer hinter dem Mitgänger-Flurförderzeug bergab gegangen werden.

Hand zieht Schlüssel aus Mitgänger-Flurförderzeug