Atemschutz

1. Allgemeine Grundsätze

Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Einsatz von Atemschutz erfordert deshalb eine genaue Beurteilung der Bedingungen vor Aufnahme der Tätigkeit. Es ist dringend anzuraten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, beziehungsweise den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin bei der Gefährdungsbeurteilung sowie der Auswahl des Atemschutzes und weiterer Maßnahmen hinzuzuziehen. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung ist die letzte Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten.

Beim Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit notwendig. Eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern, anzubieten. Die Gruppenzuordnung ist den Herstellerangaben zu entnehmen oder beim Einsatzbetrieb zu erfragen.

Außerdem ist den Beschäftigten die richtige Benutzung anhand von Unterweisungen mit praktischen Übungen zu vermitteln.

Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung ist die letzte Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten.

2. Arten und Einsatzbereiche

Atemschutzgeräte lassen sich je nach Bauart in zwei große Gruppen einteilen:

  • umluftabhängige Filtergeräte,
  • umluftunabhängige Isoliergeräte.

Beim Einsatz von umluftabhängigen Filtergeräten muss gewährleistet sein, dass noch ausreichend Sauerstoff zum Atmen in der Umgebungsluft (mind. 17 %) vorhanden ist und der Gefahrstoff bekannt ist.

Wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, kommen umluftunabhängige Isoliergeräte zum Einsatz — zum Beispiel bei der Feuerwehr.

Atemschutzgeräte bestehen aus einem Atemanschluss (Maske oder Helm) und einem Filter- oder Atemgerät. Von diesem Prinzip weichen die partikelfiltrierenden Halbmasken ab, die für sich ein vollständiges Atemschutzgerät darstellen.

Diese sind in Abhängigkeit von Schadstofftyp und Schadstoffexposition unterteilt. Details dazu fasst Tabelle 1 zusammen.

Je nach Art des verwendeten Atemschutzgeräts besteht eine Begrenzung der Gebrauchsdauer. Die Erholungsdauer nach dem Gebrauch eines Atemschutzgerätes ist einzuhalten. Während der Erholungsdauer sollte keine schwere Arbeit geleistet werden.

Beispiele für Atemschutzgeräte

Atemanschluss

BezeichnungEinsatzmöglichkeitBeispiel
HalbmaskeFür kurzzeitige Arbeiten, z. B. beim Lackieren, bei erhöhter Staubbelastung (Schleifen, Schneiden, Bohren), auf Baustellen und in Müllsortieranlagen
Halbmaske
VollmaskeFür kurzzeitige Arbeiten, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen und Chemikalien
Vollmaske
HelmFür langandauernde Arbeiten, z. B. beim Lackieren, Schweißen, bei erhöhter Staubbelastung auf Baustellen und in Müllsortieranlagen
Helm

Umluftabhängige Filtergeräte

BezeichnungEinsatzmöglichkeitBeispiel
partikelfiltrierende HalbmaskenFür kurzzeitige Arbeiten mit bekannten Gefahrstoffen und
Gefahrstoffkonzentrationen, z. B. auf Baustellen
partikelfiltrierende Halbmaske
FiltergeräteFür kurzzeitige Arbeiten mit bekannter Gefahrstoffkonzentration und Zusammensetzung (ermöglichen Arbeiten bei höheren Konzentrationen als partikelfiltrierende Halbmasken), z. B. auf Baustellen, beim Abbeizen oder Spritzlackieren
Filtergerät
gebläseunterstützte FiltergeräteFür längerfristige Arbeiten, z. B. Strahl- und Lackierarbeiten, auf Baustellen und bei Sanierungsarbeiten
gebläseunterstütztes Filtergerät

Umluftunabhängige Isoliergeräte

BezeichnungEinsatzmöglichkeitBeispiel
PressluftatmerFür kurzzeitige Arbeiten mit hoher oder unbekannter Gefahrstoffkonzentration
Pressluftatmer
RegenerationsgerätArbeiten mit langen An- und Abmarschwegen, mit hoher oder unbekannter Schadstoffkonzentration, in der Regel bei Rettungs- und Noteinsätzen
Regenerationsgerät
SchlauchgeräteFür längerfristige Arbeiten, z. B. Strahl- und Lackierarbeiten, Schweißen in geschlossenen Räumen
Schlauchgerät

3. Regeln für das Benutzen von Atemschutzgeräten

Bei der Benutzung von Atemschutzgeräten sind folgende Details zu beachten:

  • Beim Tragen der Maske ist darauf zu achten, dass sie dicht anliegt.Beschäftigte dürfen keinen Vollbart oder starke Koteletten tragen. Dies führt zu Passungsundichtigkeiten zwischen der Atemschutzmaske und dem Gesicht, so dass Gefahrstoffe nach innen dringen und eingeatmet werden können.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung und danach wiederholt jedoch mindestend einmal jährlich in einer theoretischen Schulung und praktischen Übung unterwiesen werden.
  • Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Atemschutzgeräte stets einwandfrei funktionieren und regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Je nach Atemschutzgerät sind regelmäßige Prüfungen der Geräte vorgeschrieben.
  • Filtergeräte müssen immer mit einem auf die Gefahrstoffe abgestimmten Filter ausgerüstet sein. Kann kein passender Filter ermittelt werden, muss ein umluftunabhängiges Isoliergerät eingesetzt werden.
  • Filter dürfen nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr eingesetzt werden. Die zur Filtrierung eingesetzten Materialien können im Laufe der Zeit ihre Wirkung verlieren.
  • Die Gebrauchsdauer von Filtern ist begrenzt. Sie ist abhängig vom jeweiligen Gefahrstoff, der Belastung des Beschäftigten und den Vorgaben durch den Hersteller oder die Arbeitsschutzvorschriften. Ein Filter muss spätestens ausgewechselt werden, wenn Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinungen wahrgenommen werden, sich der Atemwiderstand erhöht oder die vom Hersteller vorgegebenen Trage- und Standzeiten erreicht werden.

4. Anwendungsbeispiele

Tabelle 1

Hauptanwendungsbereich, AnwendungsbeispielKennfarbeFiltertyp
Partikel, Stäube, Tröpfchenweiß
organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt > 65 °C
(z. B. lösemittelhaltige Lacke und Klebstoffe, Benzin, Reiniger)
braunA
niedrig siedende organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt < 65 °C (organische Lösemittel, in Niedrigsiedergruppe 1 und 2 gem. DGUV Regel 112-190 ), z. B. Äther, MethylendioxidbraunAX
anorganische Gase und Dämpfe (Chlorgas, Schwefelwasserstoff, Zyanwasserstoff, Säuren und Laugen)grauB
Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid, saure GasegelbE
Ammoniak und organische AmmoniakderivategrünK
KohlenstoffmonoxidschwarzCO
Quecksilberdampfrot weißHg-P3
Nitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOXblau weißNO-P3
radioaktives Jod, einschließlich radioaktives Jodmethanorange

Es gibt auch Kombinationsfilter, in denen mehrere Filtertypen kombinert sind. Es finden sich dann alle entsprechenden Kennfarben auf dem Filter.

5. Weitere Informationen