Arbeiten in Gruben und Unterfluranlagen

1. Unterschied Arbeitsgruben und Unterfluranlagen

Arbeitsgrube

Öffnung im Fußboden mit tiefer liegendem Arbeitsraum, um von unten Arbeiten an Fahrzeugen durchführen zu können. Arbeitsgruben müssen an jedem Ende betreten und verlassen werden können, mindestens einer der Zugänge muss als Treppe ausgeführt sein.

Arbeitsgrube

Unterfluranlage

Als Unterfluranlage bezeichnet man Arbeitsbereiche in einem kellerartigen Raum unter einer Werkstatt, in welchem in der Decke mehrere Arbeitsöffnungen vorhanden sind, durch die von unten Arbeiten an Fahrzeugen durchgeführt werden.

Unterfluranlage

Der Zugang zu einer Unterfluranlage erfolgt normalerweise nicht über die Arbeitsöffnungen.

Zugang zu einer Unterfluranlage

2. Gefährdungen

  • Schadstoffemissionen durch Abgase in der Grube oder Unterfluranlage können Vergiftungen verursachen, krebserzeugend wirken oder zum Ersticken führen.
  • Absturzgefahr am Rande der Grube und an Arbeitsöffnungen.
  • Absturzgefahr an Zugängen, die nicht ausreichend trittsicher sind bzw. keine Haltemöglichkeit (Geländer) haben.
  • Brandgefahr durch auslaufende Öle und Kraftstoffe.
  • Gasanlagen von Flüssiggasfahrzeugen dürfen nicht über oder in der Nähe von unbelüfteten Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen geöffnet werden. Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, fließt es über den Boden zur tiefsten Stelle und kann dort zu Erstickung oder Explosion führen.
  • Verletzungsgefahr im Kopfbereich durch Anstoßen an Fahrzeugen oder Einbauten.

3. Schutzmaßnahmen

  • Ausreichende natürliche Lüftung sicherstellen.
  • Wenn vorhanden, technische Lüftung vor Betreten der Grube oder Unterfluranlage einschalten.
  • Bei Arbeiten mit laufendem Motor Abgasschlauch anschließen.
  • Die Fahrzeuge möglichst von Hand bewegen.
  • Nicht benutzte Gruben oder Öffnungen durch Abdeckungen, Steckgeländer oder Absperrungen absichern.
  • Zugang zu der Grube oder Anlage möglichst nur über eine Treppe, dabei Haltemöglichkeiten (zum Beispiel Geländer) nutzen.
  • Offene Gruben oder Arbeitsöffnungen dürfen nicht übersprungen werden.
  • Ausgänge freihalten, damit die Grube oder Unterfluranlage im Gefahrfall schnell verlassen werden kann.
  • Bei längeren Gruben, die mit mehreren Fahrzeugen besetzt sind, zwischen den Fahrzeugen zusätzliche Ausstiegsmöglichkeiten bereitstellen.
  • Ausgelaufene Kraftstoffe und Öle mit Bindemittel aufnehmen und entfernen.
  • Um den Kopf zu schützen, eine Anstoßkappe tragen.

4. Weitere Informationen