Verfahren in der Kunststoffproduktion und -verarbeitung – Ultraschallschweißen
1. Anwendungsgebiete
Das Ultraschallschweißverfahren wird zur Verbindung von Folien, Rohren oder Profilen und verschiedenen Kleinteilen, aus gleichen oder ähnlichen schmelzbaren Materialien, eingesetzt.
2. Verfahren
Beim Ultraschallschweißen werden die miteinander zu verbindenden Flächen erwärmt und somit plastifiziert (angeschmolzen), um diese anschließend zusammenzupressen. Die benötigte Wärme wird durch eine hochfrequente mechanische Schwingung erzeugt. Dabei entsteht Ultraschall (für den Menschen nicht hörbarer Schall).
Der Schweißdruck durch das Schweißgerät dient der Erleichterung des Zusammenfließens der plastifizierten Verbindungsflächen. Damit eine dauerhafte Verbindung entsteht, wird der Schweißdruck erst nach dem Abkühlen wieder gelöst. Die entsprechende Schweißtemperatur, der Schweißdruck und die Schweißzeit werden auf die Kunststoffe abgestimmt.

3. Gefahren
Es besteht Quetschgefahr durch den schließenden Schweißkopf und Verbrennungsgefahr der Haut durch den heißen Schweißkopf.
Durch den nicht hörbaren Ultraschall können Gehörschäden entstehen.
4. Schutzmaßnahmen
Schweißeinrichtungen sind mit Schutzeinrichtungen zu sichern, damit keine Verletzungen durch das sich bewegende Schweißelement oder Verbrennungen entstehen können. Hier können sowohl schließbare Schutzgitter als auch eine Zweihandschaltung zur Anwendung kommen.
Maschinen, die schädlichen Ultraschall abgeben, müssen gekennzeichnet sein. An diesen Anlagen muss spezieller für Ultraschall tauglicher Gehörschutz getragen werden. Der Gehörschutz sollte möglichst vom Einsatzbetrieb gestellt werden. Anderenfalls sind genaue Informationen über geeigneten Gehörschutz vom Einsatzbetrieb einzufordern.
