Arbeiten in Gruben, Schächten, Silos und Kesseln

1. Allgemeine Grundsätze

Arbeiten in Gruben, Silos und Kesseln sind gefährliche Arbeiten.

Gefahren sind z. B.:

  • räumliche Enge,
  • möglicher Sauerstoffmangel,
  • Reststoffe, wie flüssige Chemikalien, Dämpfe und Gase oder
  • eingebaute Geräte, z.B. Rührwerke.
Silo

Beschäftigte können durch diese Gefahren schnell zu Schaden kommen und sind dann durch die räumliche Enge schlecht zu retten.

Wegen des hohen Gefahrenpotenzials muss eine Arbeitsplatzbesichtigung zwingend vor Aufnahme der Arbeit stattfinden. Entsprechend der auftretenden Gefährdungen müssen spezielle Schutzmaßnahmen abgestimmt und festgelegt werden. Es sind vor allem besondere Schutzmaßnahmen mit dem Einsatzbetrieb abzuklären, wie z.B. eine zweite Person zur Sicherung oder eine kontinuierliche Überwachung.

Unfälle in Gruben, Schächten, Silos oder Kesseln enden oft tödlich. Es ist dringend anzuraten, die durchzuführenden Arbeiten im Vorfeld zusätzlich mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit des Zeitarbeitsunternehmens und des Einsatzbetriebes zu besprechen. Bei der Beschäftigtenauswahl ist unbedingt darauf zu achten, dass die Beschäftigten die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen richtig anwenden können.

2. Häufige Arbeiten in Gruben, Schächten, Silos und Kesseln

Bei den folgenden Aufträgen/Einsätzen ist es möglich, dass Beschäftigte in Gruben, Schächten, Silos oder Kesseln arbeiten, z.B.:

  • Tankreinigung
  • Reinigung von Kesselwagen der Bahn
  • Reinigung von LKW-Tankwagen
  • Reinigung von Galvanikbecken
  • Arbeiten und Reinigungsarbeiten in der Petrochemie
  • Arbeiten und Reinigungsarbeiten in der Lebensmittelproduktion
  • Arbeiten im Abwasserbereich
Kessel

3. Mögliche Gefährdungen

  • Reste von Gasen, Flüssigkeiten oder andere Stoffen, die in einem Behälter gelagert wurden, können sich noch darin befinden. Besonders gefährlich sind Reste von Gefahrstoffen, z. B. giftigen oder ätzenden Stoffen.
  • Der Sauerstoffgehalt in der Atemluft kann zu gering sein oder sich im Laufe der Arbeit vermindern.
  • Auch bei Arbeiten in Behältern können Gefahrstoffe entstehen, z. B. Schweißrauche. Die Stoffe können giftig oder ätzend oder entzündbar sein.
  • Elektrische Gefährdung, z. B. beim Elektroschweißen.
  • Infektionsgefährdung durch Mikroorganismen.
  • Ausrutschen auf nassen Metalloberflächen oder Fliesen.
  • Quetsch-, Stoß- und Schneidgefahr durch Rührwerke, Zerkleinerungs- oder Fördereinrichtungen.
  • Lebensgefahr durch unbeabsichtigtes oder automatisches Anlaufen der Rührwerke, Zerkleinerungs- oder Fördereinrichtungen.

4. Typische Schutzmaßnahmen

  • Es muss vor dem Betreten geklärt sein, welche Stoffe im Behälter vorhanden waren, ob diese beseitigt wurden und ob davon eine Gefahr für die Beschäftigten ausgeht.
  • Vor dem Betreten sind in der Regel Freigabe- und anschließend Überwachungsmessungen notwendig, um den Sauerstoffgehalt zu überprüfen und mögliche vorhandene Schadstoffe festzustellen.
  • Im Einzelfall kann eine technische Lüftung notwendig werden, um Sauerstoffmangel oder das Einatmen von Gefahrstoffen zu verhindern. Reiner Sauerstoff darf dabei niemals zur Luftverbesserung verwendet werden, hierbei besteht akute Brand- und Explosionsgefahr!
  • Einrichtungen und Geräte in den Behältern müssen immer abgeschaltet sein und so gesichert werden, dass sie nicht in Betrieb genommen werden können, während sich eine Person im Behälter befindet.
  • Der Einstieg in eine Grube, einen Schacht, ein Silo oder einen Kessel ist nur erlaubt, wenn der oder die Beschäftigte durch eine weitere Person permanent gesichert wird. So kann der Person im Behälter bei einem Notfall schnell geholfen werden. Entfernt sich die für die Sicherung zuständige zweite Person, so muss sofort die Arbeit unterbrochen werden und der oder die Beschäftigte muss den Gefahrenbereich verlassen.
  • Der oder die Beschäftigte muss beim Einstieg ein Sicherheitsgeschirr tragen. Zusätzlich muss eine Hubeinrichtung vorhanden sein. Nur so ist gewährleistet, dass die Person schnell aus dem beengten Raum gerettet werden kann.
Einstieg in eine Grube mit Sicherheitsgeschirr
  • Vor Arbeitsbeginn sind die Beschäftigten über die an der Arbeitsstelle herrschenden Gefährdungen und die zugehörigen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
  • Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Schleifen etc.) dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung und Freigabe durchgeführt werden. Hier sind weitere Schutzmaßnahmen (Brandschutz, Be- und Entlüftung, Absaugung, Elektrosicherheit) notwendig.