Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen

1. Sofortmaßnahmen

Unfälle mit Gefahrstoffen können zu sehr schweren Körperschädigungen führen. Deshalb ist gerade bei Unfällen mit Gefahrstoffen eine rasche und wirksame Erste-Hilfe besonders wichtig. Die richtigen Erste-Hilfe Maßnahmen sind im Zuge der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und müssen allen Beschäftigten bekannt sein. Je nach Gefahrstoff können ganz unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein. Zum Beispiel:

  • Sofortiges Entfernen der benetzten Kleidung,
  • Personen unter Notdusche und/oder Augen mit Augenspüleinrichtung vom Gefahrstoff reinigen,
Sicherheitszeichen Notdusche
Notdusche
Sicherheitszeichen Augenspüleinrichtung
Augenspüleinrichtung

Hinweise zur Ersten-Hilfe sind in der Betriebsanweisung zum jeweiligen Gefahrstoff enthalten. Vor Beginn der Arbeit mit einem Gefahrstoff muss deshalb unbedingt eine Unterweisung anhand der Betriebsanweisung erfolgen.

Betriebsanweisung

Betriebsanweisung austauschen

Zu jedem Gefahrstoff müssen Sicherheitsdatenblätter im Unternehmen vorhanden sein. Sie können weitere wichtige Hinweise für die Versorgung von verletzten Personen enthalten. Darüber hinaus erhält der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin mit Hilfe des Sicherheitsdatenblattes Informationen für eine angemessene Behandlung. Deshalb ist bei einem Unfall mit Gefahrstoffen dem Rettungsdienst das Sicherheitsdatenblatt zu übergeben.

2. Weitere Informationen