Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit Gefahrstoffen
1. Grundregeln
Beim Umgang mit Gefahrstoffen, müssen einige grundsätzliche Regeln beachtet werden:
- Der Arbeitgeber hat beim Umgang mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung zu erstellen.Die Beschäftigten müssen anhand dieser vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden.Die Betriebsanweisung muss zur Einsichtnahme am Arbeitsplatz verfügbar sein.
- In der Betriebsanweisung ist festgehalten, welche Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Gefahrstoff notwendig ist und deshalb getragen werden muss.




- Das Zeitarbeitsunternehmen oder das Kundenunternehmen muss die für die jeweilige Tätigkeit geeignete PSA kostenlos zur Verfügung stellen. Die PSA muss regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wenn die Wirksamkeit nicht mehr gegeben ist, ist sie zu erneuern.
2. Schutzhandschuhe
Wo Schutzhandschuhe vorgeschrieben sind, müssen sie getragen werden. Bitte darauf achten: Nur die Schutzhandschuhe tragen, die vom Kundenbetrieb für die jeweilige Tätigkeit festgelegt sind.

Die weit verbreiteten Leder-Arbeitshandschuhe sind beispielsweise für Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten nicht geeignet. Das Leder nimmt die Flüssigkeit auf und gibt sie an die Haut wieder ab. Für derartige Arbeiten müssen Chemikalien-Schutzhandschuhe, die für diese Flüssigkeit undurchlässig sind, gewählt werden.
Beim Einsatz von Chemikalien-Schutzhandschuhen ist jedoch zu beachten, dass diese nur zeitlich begrenzt wirksamen Schutz gegen die schädigenden Eigenschaften der Gefahrstoffe bieten. Viele chemische Stoffe durchdringen oder zerstören im Laufe der Zeit die Schutzhandschuhe. Die Durchdringzeit wird vom Hersteller angegeben.
Im Umgang mit Schutzhandschuhen sind folgende Punkte beachten:
- Chemikalien-Schutzhandschuhe umschlagen Wenn möglich, die Stulpen der Handschuhe umschlagen, damit keine Flüssigkeit in die Ärmel laufen kann.
- Handschuhe reinigen Wenn die Handschuhe wieder verwendet werden können, sind sie nach jedem Gebrauch zu reinigen. Unterziehhandschuhe aus Baumwolle müssen regelmäßig gewaschen werden.
- Handschuhe aufbewahren Schutzhandschuhe müssen nach Gebrauch so aufbewahrt werden, dass der Schweiß verdunsten kann. Am besten den Handschuh so über Halterungen stülpen, dass die Luft ungehindert in den Innenteil gelangen kann.
- Beschädigte Handschuhe Bei einer Beschädigung ist der Handschuh unverzüglich zu entsorgen.
3. Atemschutz
Wenn man bei der Arbeit gefährlichen Gasen, Dämpfen, Rauche, Stäuben oder Aerosolen ausgesetzt ist und technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, ist Atemschutz zu tragen.
4. Körperschutz
Körperschutz (Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Fußschutz und Augenschutz oder evtl. Gesichtsschutz) muss getragen werden, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen der Körper nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen geschützt wird.

5. Weitere Informationen
Persönliche Schutzausrüstung — Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche Persönliche Schutzausrüstung — Rechte und Pflichten Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper Gefahrstoffe Gefahrensymbole Kennzeichnung von Gefahrstoffen R- und S-Sätze/H- und P-Sätze: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen Betriebsanweisung