Desinfektionsmittel und desinfizierende Reiniger
1. Risiken bei der Arbeit mit Desinfektionsmittel und desinfizierenden Reinigern
Im Gesundheitsdienst werden in vielen Bereichen Desinfektionsmittel und desinfizierende Reiniger eingesetzt. Bei der Alten- und Krankenpflege gibt es drei wesentliche Bereiche:
- Die Flächendesinfektion
- Die Instrumentendesinfektion
- Die Hände- und Hautdesinfektion

In großen Kliniken können zusätzliche Spezialbereiche wie die zentrale Bettendesinfektion, die zentralen Desinfektionsabteilungen für Abfälle, die zentrale Sterilisation, sowie spezielle thermische oder chemische Desinfektionsverfahren in Anlagen oder für komplette Räume vorkommen.
Viele der Desinfektionsmittel enthalten Gefahrstoffe, die bei Hautkontakt oder durch Einatmen der Dämpfe zu Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten führen können. Außerdem enthalten viele Desinfektionsmittel brennbare, leicht flüchtige Stoffe, die eine erhöhte Brandgefährdung bei nicht sachgemäßen Umgang bewirken können.
Bei der Desinfektion kommen häufig Wirkstoffe zum Einsatz, die zu
- Hauterkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Verätzungen und Reizungen
führen können.
2. Schutzmaßnahmen
Bei Einsatz von Desinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass unter Beachtung der notwendigen Wirkung das Mittel und Verfahren mit der geringsten Gefährdung für die Beschäftigten ausgewählt wird (Substitutionsgebot). Wo immer möglich, sind maschinelle Verfahren vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, muss die Wisch- und Scheuerdesinfektion der Sprühdesinfektion vorgezogen werden. Unnötiger Haut- und Schleimhautkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen ist zu vermeiden. Den Beschäftigten ist Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, die auf das eingesetzte Desinfektionsmittel abgestimmt ist. Gleiches gilt für die Arbeitsmittel (z. B. Fahreimer, Feuchtwischmops und Auswringer im Bereich der Flächendesinfektion). Außerdem sind regelmäßige Unterweisungen an Hand der Betriebsanweisungen, des Hygieneplans und des Hautschutzplans durchzuführen. Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln können arbeitsmedizinische Vorsorgen notwendig werden. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin ab.
Hygieneplan
Im Hygieneplan ist konkret festgelegt, wann welche Maßnahmen wie und vom wem durchzuführen sind. Geregelt werden Aussagen zur/zu:
- Allgemeinen Personalhygiene
- Allgemeinen Desinfektionsmaßnahmen
- Speziellen Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen
- Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie
- Ver- und Entsorgung
- Mikrobiologischen Diagnostik
Hautschutzplan
Der Hautschutzplan umfasst genaue Angaben zu Schutzmaßnahmen der Haut. Das heißt, er listet konkret auf, welche Produkte zum Schutz der Haut wann und wie anzuwenden sind.

Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung beinhaltet Aussagen zu den konkreten Gefährdungen, den erforderlichen Schutzmaßnahmen, den Notfallmaßnahmen und der Entsorgung der Desinfektionsmittel.
Hinweise zu Lagerung
- Unzugänglich für Unbefugte
- Im Originalgebinde bzw. in geeigneten, gekennzeichneten Behältern
- Kühl und trocken lagern
- Vor Sonneneinwirkung und Hitze geschützt lagern
- Behälter stets dicht geschlossen halten
- Nur in gut belüfteten Bereichen lagern
3. Notfallmaßnahmen bei Auslaufen und Verschütten
- Verdünnen mit Wasser
- Aufnehmen der verschütteten Flüssigkeit
- Nachreinigen der Fläche
- Umgehend für gute Belüftung sorgen
- Nur mit geeigneter PSA arbeiten
- Zündquellen fernhalten
4. Verhalten bei Unfällen
Unfallart | Verhalten |
---|---|
Augenkontakt | Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mindestens 10 Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt oder Augenärztin aufsuchen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. |
Hautkontakt | Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Benetzte Haut gründlich mit Wasser abwaschen. Arzt oder Ärztin aufsuchen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. |
Einatmen | Frischluft. Bei anhaltenden Problemen Arzt oder Ärztin aufsuchen. Sicherheitsdatenblatt vorlegen. |
Verschlucken | Viel Wasser trinken lassen. Rettungsdienst alarmieren und Sicherheitsdatenblatt für den Rettungsdienst vorlegen. |