Kranbetrieb – Vor Aufnahme des Kranbetriebs (Abfahrtskontrolle)
1. Sicht- und Funktionsprüfungen
Eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung der Krananlage und der Lastaufnahmeeinrichtungen (Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel) muss täglich vor Inbetriebnahme durchgeführt werden.




- Kranbrücke oder Kranrahmen mit Fahrwerk- und Hubwerkkomponenten vor Beginn auf sichtbare Schäden prüfen.
- Den Arbeitsbereich auf vorhandene Hindernisse überprüfen.
- Steuereinrichtung auf Schäden prüfen und darauf achten, dass alle Steuerungselemente auf Nullstellung sind und dass Steuerungstasten nicht eingedrückt hängen geblieben sind.
Zur weiteren Prüfung Hauptschalter einschalten.
- Mit der Steuereinrichtung die möglichen Kranbewegungen testen.
- Funktionstest der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen: Bremsen prüfen, Notendhalteinrichtung anfahren, Warneinrichtung testen, Not-Aus-Schalter ausprobieren.
- Tragmittel: Hubseil auf Beschädigungen prüfen.
- Hakensicherung auf Funktionsfähigkeit prüfen.
- Lastaufnahmemittel/Anschlagmittel: Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
Werden bei der Sicht- und Funktionsprüfung Mängel festgestellt, ist der Kran stillzusetzen und gegen weitere Nutzung zu sichern. Die zuständige Führungskraft ist zu informieren.