Kranbetrieb – Vor Aufnahme des Kranbetriebs (Abfahrtskontrolle)

1. Sicht- und Funktionsprüfungen

Eine Sichtprüfung und Funktionsprüfung der Krananlage und der Lastaufnahmeeinrichtungen (Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel) muss täglich vor Inbetriebnahme durchgeführt werden.

Kranführer bei Sicht- und Funktionsprüfung der Steuereinrichtung
Kranführer bei Sicht- und Funktionsprüfung des Hubseils
Kranführer bei Sicht- und Funktionsprüfung der Hakensicherung
Kranführer bei Sicht- und Funktionsprüfung des Anschlagmittels
  • Kranbrücke oder Kranrahmen mit Fahrwerk- und Hubwerkkomponenten vor Beginn auf sichtbare Schäden prüfen.
  • Den Arbeitsbereich auf vorhandene Hindernisse überprüfen.
  • Steuereinrichtung auf Schäden prüfen und darauf achten, dass alle Steuerungselemente auf Nullstellung sind und dass Steuerungstasten nicht eingedrückt hängen geblieben sind.

Zur weiteren Prüfung Hauptschalter einschalten.

  • Mit der Steuereinrichtung die möglichen Kranbewegungen testen.
  • Funktionstest der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen: Bremsen prüfen, Notendhalteinrichtung anfahren, Warneinrichtung testen, Not-Aus-Schalter ausprobieren.
  • Tragmittel: Hubseil auf Beschädigungen prüfen.
  • Hakensicherung auf Funktionsfähigkeit prüfen.
  • Lastaufnahmemittel/Anschlagmittel: Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.

Werden bei der Sicht- und Funktionsprüfung Mängel festgestellt, ist der Kran stillzusetzen und gegen weitere Nutzung zu sichern. Die zuständige Führungskraft ist zu informieren.

2. Weitere Informationen zum Kranbetrieb

3. Weitere Informationen