Kennzeichnung von Gefahrstoffen

1. Kennzeichnung

Jeder Behälter - Flasche, Kanister, Tonne oder Sack -, der einen Gefahrstoff enthält, muss aus Sicherheitsgründen gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus:

Gefahrstoff-Kennzeichnung
  1. Kennzeichnung auf Gefahrstoffbehälter
  2. Bezeichnung des Stoffes oder des Gemisches
  3. Gefahrenpiktogramme
  4. Zugehöriges Signalwort
  5. Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  6. Sicherheitshinweise (P-Sätze))
  7. Hersteller, Einführer (Importeur) oder Lieferant
  8. Nennmenge

Wenn im Betrieb in einen anderen Behälter umgefüllt wird, muss dieser Behälter vollständig gekennzeichnet sein.

Achtung:

  • Niemals Gefahrstoffe in Lebensmittelgefäße umfüllen.
  • Niemals mit einem Material arbeiten, von dem man nicht genau weiß, was es enthält, welche Eigenschaften es hat und was man beim Umgang damit beachten muss.
  • Niemals selbst versuchen, herauszufinden (zum Beispiel durch Riechen), was in einem nicht gekennzeichneten Behälter ist. Immer den Behälter zum/zur Vorgesetzten bringen und nach dem Inhalt fragen beziehungsweise den Vorgesetzten/die Vorgesetzte informieren.

2. Weitere Informationen