Kennzeichnung von Gefahrstoffen
1. Kennzeichnung
Jeder Behälter - Flasche, Kanister, Tonne oder Sack -, der einen Gefahrstoff enthält, muss aus Sicherheitsgründen gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus:

- Kennzeichnung auf Gefahrstoffbehälter
- Bezeichnung des Stoffes oder des Gemisches
- Gefahrenpiktogramme
- Zugehöriges Signalwort
- Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Sicherheitshinweise (P-Sätze))
- Hersteller, Einführer (Importeur) oder Lieferant
- Nennmenge
Wenn im Betrieb in einen anderen Behälter umgefüllt wird, muss dieser Behälter vollständig gekennzeichnet sein.
Achtung:
- Niemals Gefahrstoffe in Lebensmittelgefäße umfüllen.
- Niemals mit einem Material arbeiten, von dem man nicht genau weiß, was es enthält, welche Eigenschaften es hat und was man beim Umgang damit beachten muss.
- Niemals selbst versuchen, herauszufinden (zum Beispiel durch Riechen), was in einem nicht gekennzeichneten Behälter ist. Immer den Behälter zum/zur Vorgesetzten bringen und nach dem Inhalt fragen beziehungsweise den Vorgesetzten/die Vorgesetzte informieren.
2. Weitere Informationen
Gefahrstoffe Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper Gefahrensymbole Gefahrstoffe in der Alten- und Krankenpflege (Beispiele) Gefahrstoffe bei Bauarbeiten (Beispiele) Gefahrstoffe in der Gießerei (Beispiele) Gefahrstoffe in der Lebensmittelproduktion (Beispiele) Gefahrstoffe bei Mal- und Lackierarbeiten (Beispiele) Gefahrstoffe bei Reinigungsarbeiten (Beispiele) Gefahrstoffe bei Tischler-/Schreinerarbeiten (Beispiele) Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Gefahrstoffen R- und S-Sätze/H- und P-Sätze: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen Betriebsanweisung