Maschinen reinigen, warten und Störungen beseitigen

1. Allgemeine Grundsätze

Um Maschinen zu reinigen, Störungen zu beseitigen und Wartungsarbeiten durchzuführen, kann es notwendig sein, dass sich Personen in gefährliche Bereiche begeben. Hierfür müssen eventuell Sicherheitseinrichtungen deaktiviert oder demontiert werden. Um die Personen trotzdem schützen zu können, muss sichergestellt sein, dass die entsprechende Anlage oder Maschine abgeschaltet ist und nicht wieder eingeschaltet werden kann, solange sich eine Person im Gefahrbereich befindet.

Schaltknöpfe an einer Anlagenwartung

Darüber hinaus sind die Personen vor allem folgenden Gefahren ausgesetzt:

  • Verletzungsgefahr durch herabfallende Gegenstände und Umgang mit Werkzeugen und Werkstücken,
  • Gefährdung der Gesundheit und der Augen durch Späne, Stäube, Gefahrstoffe,
  • Gefährdung des Gehörs durch Lärm,
  • Absturzgefahr bei Arbeiten auf Anlagenteilen und hoch gelegenen Arbeitsplätzen,
  • Verletzungsgefahr durch bewegte Teile an Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schnitt- und Einzugsstellen,
  • Verletzungsgefahr beim Aus- oder Abblasen der Maschinen mit Druckluft. Dabei werden Aerosole oder Stäube aufgewirbelt, die die Person einatmet. Schmutzpartikel und Kleinteile werden weggeschleudert, dies kann zu Verletzungen der Augen führen. Ebenfalls entsteht durch das Abblasen z. T. erheblicher Lärm.

2. Praxishinweise zur sicheren Reinigung und Wartung

Grundvoraussetzung ist, dass Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen nur durchgeführt werden, wenn die Beschäftigten entsprechend eingewiesen wurden und gefährliche Bewegungen der Maschine abgeschaltet sind. Die Maschinen oder Anlagen müssen gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert sein.

Bei der Verwendung von Reinigungsmitteln und Betriebsstoffen dürfen nur die dafür zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden, um Schäden zu verhindern. Auch die Werkzeuge und Geräte müssen auf die Aufgabe abgestimmt sein. Gebrauchte Materialien, wie Putzlappen, verschmutzte Reinigungs- und Lösemittel müssen so entsorgt werden, dass keine weiteren Gefahren entstehen. Zum Beispiel sind mit brennbaren Stoffen getränkte Lappen zum Schutz vor Entstehungsbränden in geschlossenen Behältern zu entsorgen.

Ordnung am Arbeitsplatz hilft Unfälle zu vermeiden. Während der Arbeiten müssen Stolper- und Rutschgefahren (z. B. herumliegende Gegenstände, verschüttetes Öl) immer sofort beseitigt werden. Rauchen, Essen und Trinken ist bei Reinigungsarbeiten grundsätzlich verboten, da dadurch Schadstoffe in den Körper aufgenommen werden können.

Auch bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nie Arbeitsbereiche unbefugt betreten werden.