Putzen und Nachbehandlung
1. Gussputzen
Je nach angewandtem Gießverfahren müssen an dem gegossenen Werkstück noch Nacharbeiten durchgeführt werden. So müssen zum Beispiel die Steiger und Trichter abgetrennt werden. Auch ist es notwendig, die vorhandenen Gussnähte durch Schleifen zu entfernen. Mit Hilfe eines Sandstrahlgebläses kann anhängender Formsand entfernt und kleine Oberflächenfehler können beseitigt werden.
Diese Arbeiten können sowohl manuell als auch automatisch ausgeführt werden.



Dabei können durch Strahlmittel, Staub und Schleifkörper Gefahren für die Beschäftigten entstehen.
2. Strahlen
Das Strahlen kann von Hand oder mit Strahlmaschinen und Strahlanlagen erfolgen. Bei beiden Verfahren ist dafür zu sorgen, dass Personen durch Strahlmittel nicht verletzt werden.

Bei Strahlmaschinen und -anlagen ist der Strahlraum durch ein Gehäuse umschlossen ist. Da dennoch mit dem Austreten von Strahlmitteln gerechnet werden muss, besteht die Gefahr, dass Personen, die sich dort aufhalten, Augenverletzungen erleiden.
Die für Strahlarbeiten vorgesehene Persönliche Schutzausrüstung ist unbedingt zu benutzen. Sie besteht in der Regel aus Schutzanzug und Atemschutz mit aktiver Frischluftzufuhr.

3. Manuelles Bearbeiten
Gussputzen erfolgt durch Meißeln und Schleifen. Dabei entsteht Lärm. Gussbrocken und Schleiffunken werden in die Umgebung geschleudert.
- Beim Gussputzen müssen deshalb Schutzbrillen und Gehörschutz getragen werden.
- Beim Schleifen muss deshalb die vorhandene Absaugung immer benutzt werden.