Putzen und Nachbehandlung

1. Gussputzen

Je nach angewandtem Gießverfahren müssen an dem gegossenen Werkstück noch Nacharbeiten durchgeführt werden. So müssen zum Beispiel die Steiger und Trichter abgetrennt werden. Auch ist es notwendig, die vorhandenen Gussnähte durch Schleifen zu entfernen. Mit Hilfe eines Sandstrahlgebläses kann anhängender Formsand entfernt und kleine Oberflächenfehler können beseitigt werden.

Diese Arbeiten können sowohl manuell als auch automatisch ausgeführt werden.

Manuelles Abtrennen eines Steigers
Manuelles Abtrennen eines Steigers
Blick in die Putzerei
Blick in die Putzerei
automatisches Gussputzen
automatisches Gussputzen

Dabei können durch Strahlmittel, Staub und Schleifkörper Gefahren für die Beschäftigten entstehen.

2. Strahlen

Das Strahlen kann von Hand oder mit Strahlmaschinen und Strahlanlagen erfolgen. Bei beiden Verfahren ist dafür zu sorgen, dass Personen durch Strahlmittel nicht verletzt werden.

Strahlmaschine

Bei Strahlmaschinen und -anlagen ist der Strahlraum durch ein Gehäuse umschlossen ist. Da dennoch mit dem Austreten von Strahlmitteln gerechnet werden muss, besteht die Gefahr, dass Personen, die sich dort aufhalten, Augenverletzungen erleiden.

Die für Strahlarbeiten vorgesehene Persönliche Schutzausrüstung ist unbedingt zu benutzen. Sie besteht in der Regel aus Schutzanzug und Atemschutz mit aktiver Frischluftzufuhr.

Persönliche Schutzausrüstung für Strahlarbeiten
Persönliche Schutzausrüstung für Strahlarbeiten

3. Manuelles Bearbeiten

Gussputzen erfolgt durch Meißeln und Schleifen. Dabei entsteht Lärm. Gussbrocken und Schleiffunken werden in die Umgebung geschleudert.

  • Beim Gussputzen müssen deshalb Schutzbrillen und Gehörschutz getragen werden.
  • Beim Schleifen muss deshalb die vorhandene Absaugung immer benutzt werden.