Schleifscheiben
1. Klangprobe
Grundsätzlich ist zu beachten, dass stets nur die auf die Schleifmaschine passende Schleifscheibe aufgespannt werden darf.
Um vor Aufnahme der Schleiftätigkeiten sicherzustellen, dass die verwendete Schleifscheibe auch geeignet ist, ist neben einer optischen Kontrolle auf Risse und Ausbrüche auch eine so genannte Klangprobe durchzuführen. Diese Klangprobe wird durchgeführt, um nicht sichtbare Beschädigungen zu erkennen.

Bei der Klangprobe wird eine Schleifscheibe rechts und links der Mittellinie mit einem nicht-metallischen Hammer leicht angeschlagen.
Leichte Scheiben werden hierbei über einen Finger oder einen Dorn gestreift. Schwere Scheiben werden hochkant auf den Fußboden gestellt. Dabei ist zu beachten, dass bei hartem Boden unbedingt eine Zwischenlage aus Holz verwendet werden soll.
Bei der Klangprobe müssen die Scheiben trocken sein. Eine rissfreie keramische Scheibe hat einen reinen, glockenartigen Klang.
Eine Scheibe, die einen Riss aufweist, ergibt einen dumpfen Klang.
Kunstharzgebundene Scheiben ergeben nicht den gleichen reinen Glockenklang wie keramisch gebundene Scheiben.
Mit der Klangprobe können nicht alle Fehler erkannt werden. Deshalb muss jeder Schleifkörper nach dem Aufspannen einem Probelauf von mindestens einer Minute unterzogen werden. Hierbei müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen benutzt werden.