Umgang mit Harzen und Härtern
1. Wozu Bindemittel?
Um ein Gussteil herzustellen, ist es notwendig, eine Gussform zu erstellen. Um dem Formsand eine ausreichende Stabilität zu geben, werden dem Sand geeignete Bindemittel zugesetzt. Die Bindemittel des Formsandes werden so ausgewählt, dass sie nach Möglichkeit durch die “Gießhitze” zerstört werden und die Form dadurch von selbst zerfällt, anderenfalls muss die Form mechanisch zerstört werden, um das Gussstück entnehmen zu können.
Häufig werden Kunstharze als Bindemittel dem Sand zugesetzt. In Verbindung mit einem Härter verfestigen sich die Harze im Sand und geben der Form die gewünschte Stabilität.

2. Harze und Härter sind Gefahrstoffe
Harze und Härter sind als Gefahrstoffe eingestuft und entsprechend gekennzeichnet. Die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren können hierbei von giftig, gesundheitsschädlich, ätzend bis reizend reichen.

3. Betriebsanweisung, Unterweisung und Persönliche Schutzausrüstung
Die Beschäftigten müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen vor Aufnahme der Tätigkeiten anhand einer stoff- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisung unterwiesen werden.
Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
Die Betriebsanweisung kann nur durch das Kundenunternehmen erstellt werden; die Unterweisung ist damit Teil der Unterweisung durch den Kundenbetrieb.

Für den Umgang mit Gefahrstoffen muss den Beschäftigten auch geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. Chemikalienschutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe.