Dominosteine - Illustration für das Thema Barrierefreiheit, barrierefreie, Arbeitsgestaltung. Symbolbild. Domino. Dominovember18

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorbeugen und länger erkrankten Mitarbeitenden den Wiedereinstieg erleichtern – gemeinsam machen wir die Pflicht zur Kür.

BEM – mehr als nur eine Pflicht

Arbeitsverhältnisse langfristig sichern

Für Unternehmen sind gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter essenziell. Deshalb ist auch ein erfolgreicher Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wichtig. Dieser ist nicht nur für Betroffene schwer. Auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer stellt das vor Herausforderungen: Sie wollen keine Arbeitskräfte verlieren, dennoch müssen Sie wirtschaftlich handeln.

Genau an diesem Punkt setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Das BEM unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitsunfähigkeitszeiten im Betrieb zu überwinden, ihnen wirksam vorzubeugen und Arbeitsplätze zu erhalten. Betriebliche Belastungen durch Krankheit werden so reduziert. Es ist ein bewährtes System, um Beschäftigte nach längeren und/oder häufigeren Ausfallzeiten wieder erfolgreich in den aktiven Arbeitsprozess und die Wertschöpfungskette einzubinden.

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer sind Sie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der bedarfsgerechten Planung, nachhaltigen Umsetzung und der Optimierung Ihres BEM. 

So unterstützen wir Sie

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Datenschutz

BEM-Arbeitshilfen

Die VBG verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Eingliederung ihrer Versicherten und bietet Betrieben Unterstützung durch umfassende Informationen, praktische Arbeitshilfen auch in digitaler Form und individuelle Beratung.

Unsere Beratung zu allen Teilaspekten des BEM umfasst:

  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Vorschläge zur Optimierung
  • Einbeziehung von betrieblichen Fachleuten, z. B. Betriebsärzte und Betriebsärztinnen oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leistungen der Verbindungs- und Koordinierungsstellen für Rehabilitation der VBG
  • Qualitätssicherung und Dokumentation, z. B. bezüglich Anschreiben im BEM oder Datenschutzaspekten
  • Seminare zur Umsetzung des BEM bzw. Gesprächsführung und Fallsteuerung im BEM-Einzelfall

Auch Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit stehen unsere Unterstützungsangebote zum BEM offen.

 

Broschüre: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Erfolgreich umgesetzt bietet das BEM Vorteile für Arbeitgebende und Beschäftigte. Wie genau ein BEM abläuft, erfahren Sie anhand zahlreicher Praxis-Tipps in unserer Broschüre VBG-Fachwissen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.

Hier finden Sie alle wichtigen Inhalte, die für die Einführung und Etablierung eines BEM in Ihrem Unternehmen wichtig sind. Konkrete Arbeitshilfen haben wir für Sie direkt integriert.

Unsere Seminare 

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Seminarüberblick
Mit Sicherheit gut vorbereitet: Arbeitsmedizinische Prävention bei Aufenthalten im Ausland
Seminarform
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Dauer
3 Tage
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Prävention in Verkehrsunternehmen gegen Konflikte mit Kunden und gegen Übergriffe Dritter
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
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Gesund arbeiten in Bildungseinrichtungen
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
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Sie benötigen Beratung zum Thema?

Rüdiger Hitzemann

Kölner Straße 2051429 Bergisch Gladbach

gms@vbg.de02204 407-135

Dr. med. Markus Sander

Markgrafenstraße 1810969 Berlin

gms@vbg.de030 77003-182

Felix Kracker

Nikolaus-Dürkopp-Straße 833602 Bielefeld

gms@vbg.de0521 5801-136

Dr. med. Katrin Reisert

Wiener Platz 601069 Dresden

gms@vbg.de0351 8145-170

Dr. med. Andreas Sommerfeld

Düsseldorfer Landstraße 40147259 Duisburg

gms@vbg.de0203 3487-160

Franziska Gundermann

Koenbergkstraße 199084 Erfurt

gms@vbg.de0361 2236-411

Jens Niemann

Sachsenstraße 1820097 Hamburg

gms@vbg.de040 23656-119

Ruth Heitkamp

Martin-Luther-Str. 7971636 Ludwigsburg

gms@vbg.de07141 919-328

Tobias Belz

Isaac-Fulda-Allee 2255124 Mainz

gms@vbg.de06131 389-157

Dr. med. Melinda Kozma-Nagy

Barthstraße 2080339 München

gms@vbg.de089 50095-201

Dr. med. Karl Stöckl

Riemenschneiderstraße 297072 Würzburg

gms@vbg.de0931 7943-160

Wissenswertes zum BEM

  • Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Ziel des BEM ist, erkrankte Beschäftigte zu unterstützen und betriebliche Belastungen durch Krankheit zu reduzieren, um Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern.

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nützt Ihrem Unternehmen, weil es

    • qualifizierte Beschäftigte und damit wichtiges Wissen an das Unternehmen bindet,
    • die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und damit ihre Produktivität verbessert,
    • die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen erhöht,
    • dazu beiträgt, dass das Unternehmen als fairer und fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen wird,
    • zur Verringerung von Krankenständen und Fehlzeiten beiträgt,
    • Kosten für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einspart.

    In Zukunft wird die Wettbewerbsfähigkeit auch davon abhängen, wie Unternehmen die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten – zum Beispiel bei Erkrankungen und Einschränkungen – weiterhin optimal in den Wertschöpfungsprozess integrieren können.

  • Umsetzung des BEM im Unternehmen

    Aus den Erkenntnissen von BEM-Verfahren können Maßnahmen für die gesamte Belegschaft abgeleitet werden. Somit kann das BEM ein wichtiger Bestandteil der Präventionskultur im Unternehmen sein – eine nicht zu unterschätzende Ressource!

    • Legen Sie ein Verfahren fest, wie Sie eine Eingliederung für alle Teilnehmenden transparent durchführen können – zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.
    • Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Ziele des BEM.
    • Sorgen Sie für eine strikte Einhaltung des Datenschutzes.
    • Klären Sie, wer den Prozess begleitet. Das können Sie selbst, eine BEM-beauftragte Person oder ein BEM-Team sein. Legen Sie fest, wer im Einzelfall wofür verantwortlich ist, Entscheidungen trifft und wie die Zusammenarbeit geregelt wird.
    • Versuchen Sie, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. Beziehen Sie bei entsprechenden Hinweisen mit Einverständnis der BEM-berechtigten Person  die Betriebsärztin/den Betriebsarzt ein. 
    • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit BEM-Berechtigten auf. Nehmen diese das BEM-Verfahren an, können Sie gemeinsam ermitteln, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit möglich sind. Im Einvernehmen mit der BEM-berechtigten Person empfiehlt sich die Einbindung von Interessen-/ Schwerbehindertenvertretung.
    • Führen Sie die BEM-Maßnahmen durch, überprüfen Sie die Wirksamkeit und passen Sie die Maßnahmen bei Bedarf an. Werten Sie die BEM-Verfahren aus, um mögliche Verbesserungen des BEM-Prozesses und sinnvolle betriebliche Optimierungen zu erkennen. 
  • BEM und der Datenschutz

    Am BEM teilnehmende Personen müssen weder Angaben zu Diagnosen machen, noch werden diese eingefordert. Die Daten, zu deren Nutzung im BEM-Verfahren Teilnehmende zustimmen, werden in einer gesonderten Akte (BEM-Akte) geführt und besonders geschützt. In die Personalakte gehen nur allgemeine Angaben zum Verfahren ein, etwa, ob es der oder dem Beschäftigten angeboten wurde, ob sie oder er dem Verfahren zugestimmt oder es abgelehnt hat und (gegebenenfalls mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg) es beendet wurde.

    Grunddaten wie Alter, Arbeits-, Urlaubs- oder Fehlzeiten dürfen ohne Zustimmung erhoben werden.

  • BEM im Einzelfall – Ablauf

    Wie gehen Sie beim BEM im Einzelfall vor? Das BEM ist verpflichtend anzubieten, wenn in den letzten 12 Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen bei einem oder einer Beschäftigten auftritt. Es kann auf freiwilliger Basis auch bei kürzeren Arbeitsunfähigkeitszeiten angeboten werden.

    Wir haben die bewährten Schritte für Sie zusammengefasst:

    1. Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen innerhalb der vergangenen 12 Monate feststellen
    2. Erstkontakt mit dem oder der Beschäftigten
    3. Informationsgespräch (BEM-Erstgespräch)
    4. Eingliederungsgespräch (nach Zustimmung der betroffenen Person) und konkrete Eingliederungsmaßnahmen vereinbaren
    5. Maßnahmen durchführen
    6. Evaluierung der Maßnahmen

    Mehr Informationen zum Ablauf des BEM finden Sie auch im VBG-Fachwissen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.

  • Die gesetzliche Grundlage für BEM

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit 1. Mai 2004 unabhängig von der Beschäftigtenzahl zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Rechtsgrundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Es regelt im Paragraph 167 die Rehabilitation und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und auch am Arbeitsleben. Dazu gehört seit 2004, dass ein Unternehmen allen Beschäftigten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anbieten muss. Diese 6 Wochen können sich auch aus mehreren kürzeren Ausfallzeiten ergeben. Beachten Sie die anteilige Berechnung bei Teilzeitbeschäftigten: Eine Person, die z.B. an 3 Tagen pro Woche tätig ist, ist am 19. Arbeitstag länger als 6 Wochen (6 Wochen × 3 Arbeitstage = 18 Arbeitstage) arbeitsunfähig.

    Das BEM-Angebot gilt ausnahmslos für alle Beschäftigten im Unternehmen. Ob Berechtigte das Angebot annehmen, steht ihnen allerdings frei.

    Rechtliche Grundlage im Sozialgesetzbuch.

Der Arbeitsschutzpreis der VBG

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Medien zum Thema BEM

In unserem Medien-Center finden Sie verschiedene Arbeitsmaterialien und Informationsschriften zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.